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Zu
errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass
der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung,
Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute
Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs
eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie,
Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich
der Anordnung der
Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2
Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht
überschreitet. |