Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für Neubau mit zwei Wohnungen und einer Zahnarztpraxis

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Kurzinfo:
Im vorliegenden Praxisbeispiel handelt es sich um ein neu zu planendes Gebäude mit gemischter Nutzung: zwei Wohnungen in den oberen Geschossen und einer Zahnarztpraxis im Erdgeschoss. Die Wohnungen nehmen ca. 40 Prozent und die Zahnarzt-Praxis die restlichen 60 Prozent der Gebäudefläche ein. Es stellt sich die Frage, ob die Zahnarzt-Praxis eine wohnähnliche Nutzung darstellt und ob die Nachweis-Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) für die beiden Nutzungen getrennt durchgeführt werden.

Fragen: Werden für den EnEV-Nachweis zwei Berechnungen durchgeführt – für die Zahnarzt-Praxis und für die Wohnungen? Kann der Nachweis nach dem EEWärmeG 2011 für das gesamte Gebäude geführt werden? Benötigt der Eigentümer dieses Gebäudes – nachdem es fertig erstellt wurde - zwei getrennte Energieausweise für die zwei Nutzungen?

Antwort: 21.03.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für Neubau mit zwei Wohnungen und einer Zahnarztpraxis

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