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Kurzinfo: Das Praxisbeispiel bezieht sich auf eine große Anzahl
von Industriegebäuden, welche zu einem Unternehmen in Bayern gehören. Diese
fallen in den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) und sind
teilweise über Teil 100 Jahre alt. Aktuell wird immer häufiger gewünscht, dass
einzelne Räume oder ganze Bereiche (Stockwerke) nachträglich mit einer Kühlung
ausgestattet werden. Es stellt sich die Frage welche Anforderungen die EnEV
stellt und wie der entsprechende Nachweis geführt wird.
Fragen: Welche Anforderungen stellt die
EnEV, wenn in einem bestehenden Gebäude einzelne Räume oder ganze Bereiche
(beispielsweise gesamte Stockwerke) mit Anlagen zur Kühlung der Raumluft
ausgestattet werden? Wie wird der EnEV-Nachweis in diesen Fällen geführt?
Antwort:
21.08.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Anforderungen
und -Nachweise wenn in bestehenden Industriegebäuden
nachträglich Klimatisierung (Kühlung) in Räumen oder Bereichen
installiert wird
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2016, Anforderung,
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