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Kurzinfo: Ein Planer ist beauftragt für eine komplett umgenutzte
Industriebrache in Wohnraum die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) zu führen. Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde
eine mechanische Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach
DIN 4108-6 und DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich
sowohl Angaben zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der
Ventilatoren berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische
Belüftung mit „Zu- und Abluftanlagen mit WRG“ wurden für die Berechnung
angesetzt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme samt Lüftungsanlage wurde ein
Luftdichtigkeitstest durchgeführt. Die Messergebnisse ergaben jedoch, dass die
erforderlichen Messwerte an Gebäudedichtheit nicht erbracht werden. Es stellt
sich die Frage wie die Lüftungsanlage in diesem Fall für den Energieausweis nach
Fertigstellung des Gebäudes bilanziert wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, §, 6, Dichtheit,
Gebäudehülle, Umbau, Industriebau, Brache, Industriebrache,
Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Nachweisführung, führen,
Energieausweis, Berechnung, berechnen, Dichtheit, Luftdichtheit,
Blower-Door, Test, Messung, Problem, Probleme, Undicht, DIN,
Norm, 4108, Teil, 7, Lüftungsanlage, bilanzieren,
Wärmerückgewinnung, WRG,
Auftrag: Ein Planer
ist beauftragt für eine komplett als Wohnraum umgenutzte Industriebrach die
Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zu führen. Als
Berechnungsgrundlage nutzt der Planer die Normen DIN 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) und 4701 (Energetische Bewertung heiz- und
raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).
Er hat den EnEV-Nachweis vor Baubeginn für den Bauantrag berechnet. Nach
Beendigung der Baumaßnahmen soll er den EnEV-Nachweis als Energieausweise gemäß
EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1
aktualisieren.
Praxis: Es handelt
sich im Sinne der EnEV 2014 um ein neu zu errichtendes Wohngebäude. Dieser
Neubau ist eigentlich eine Umnutzung einer Industriebrache, muss jedoch nach der
EnEV 2014 wie ein Wohngebäude-Neubau geplant und berechnet werden.
Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische
Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und
DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben
zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren
berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit
„Zu- und Abluftanlagen mit WRG“ wurden für die Berechnung angesetzt.
Probleme: Die
Energiebilanzierung ging davon aus, dass die Luftdichtheit des fertig
errichteten Gebäudes den Anforderungen der EnEV 2014, Anlage 4 (Anforderungen an
die Dichtheit und den Mindestluftwechsel), Nr. 2 erfüllt, d.h. dass bei einer
Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pascal (Pa), der gemessene
Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen – 1,5 pro
Stunde (h-1) nicht überschreitet. Ist das Luftvolumen großer als 1.500 m³, so
erhöht sich der Wert für ein Gebäude mit Lüftungsanlage auf 2,5 h-1 bzw. auf 4,5
h-1 für Gebäude ohne Lüftungsanlage.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme samt Lüftungsanlage wurde ein
Luftdichtigkeitstest durchgeführt. Die Messergebnisse ergaben jedoch, dass die
erforderlichen Messwerte an Gebäudedichtheit nicht erbracht werden. Die
Messergebnisse lagen über 1,5/h bei n50 jedoch unter 3/h bei n50. Eine
Nachbesserung der Gebäudehülle ist zu diesem Zeitpunkt mit moderatem Aufwand
nicht mehr möglich. Der ursprüngliche EnEV-Nachweis muss nun auf Grund der nicht
erfüllten Gebäudedichtigkeitsprüfung (Messwerte über 1,5/h bei n50) korrigiert
werden.
Fragen: Wie muss die
Lüftungsanlage in diesem Fall bilanziert werden? Wird die gesamte Lüftungsanlage
mit WRG auf Grund der EnEV-2014-Vorgaben an die Luftdichtigkeit aus der
Berechnung exkludiert, oder wird nur der Wärmerückgewinnungsgrad nicht in Ansatz
gebracht und die Hilfsenergien weiterhin bilanziert? Welche Luftwechselrate wird
in dieser Situation angesetzt? Welche sonstigen Probleme ergeben sich für die
Nachweisführung?
Antwort:
20.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Industriebrache
als Wohnraum umnutzen: Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
(WRG) bewerten, wenn das fertig errichtete Gebäude die
Luftdichtheitskriterien nach EnEV 2014 nicht erfüllt
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