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Kurzinfo: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten zu
prüfen, ob und in welchem Umfang ein EnEV Nachweis erstellt werden muss für ein
neues Betriebsgebäude auf einer Kläranlage. Dieses Gebäude dient hauptsächlich
zur Aufstellung von Verdichtern, Pumpen und anderen verfahrenstechnischen
Apparaten. In den Betriebsgebäuden befinden sich allerdings auch Räume die nach
der geltenden Arbeitsstättenrichtlinie beheizt werden, da sie für den Aufenthalt
von Personen dienen. Die Maschinenräume werden allesamt nicht beheizt, da die
Verdichter und Pumpen jeweils genügend Abwärme produzieren. Es stellt sich die
Frage ob für die Räume bzw. für ein gesamtes Gebäude in dem sich diese Räume
befinden ein EnEV-Nachweis erstellt werden muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Nichtwohnbau,
Nichtwohngebäude, Betriebsbau, Industriebau, Erweiterung,
Bestand, Baubestand, Kläranlage, Verdichter, Pumpe,
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Bestand, Baubestand, Erweiterung, erweitern, anbauen, Anbau,
Produktionshalle, Produktion, Energie, Produktionsenergie,
Nutzfläche, Zone, zonieren
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein
EnEV Nachweis erstellt werden muss für ein neues Betriebsgebäude auf einer
Kläranlage. Dieses Gebäude dient hauptsächlich zur Aufstellung von Verdichtern,
Pumpen und anderen verfahrenstechnischen Apparaten.
Praxis: Der
Fragesteller plant die Gebäudetechnik für die Erweiterung einer Kläranlage. Es
handelt sich um Betriebsgebäude, die hauptsächlich Maschinenhallen umfassen, in
denen Verdichter, Pumpen, Behälter und sonstige Apparate aufgestellt werden,
beispielsweise die Verdichter für die Belüftung der biologischen Reinigungsstufe
oder Abwasserpumpen.
Probleme: Beheizte
Räume: In den Betriebsgebäuden befinden sich allerdings auch Räume die nach der
geltenden Arbeitsstättenrichtlinie beheizt werden, da sie für den Aufenthalt von
Personen dienen, die u.a. auch das Abwasser analysieren. Ein Gebäude hat
beispielsweise ca. 1.400 Quadratmeter (m²) Nutzfläche und die zu beheizenden
Räume haben lediglich eine Fläche von ca. 60 - 80 m². Bei einem mittleren Wert
von 70 m² würden die beheizten Räume im Vergleich zu den unbeheizten fünf
Prozent darstellen.
Unbeheizte Räume: Die Maschinenräume werden
allesamt nicht beheizt, da die Verdichter und Pumpen jeweils genügend Abwärme
produzieren, dass diese sogar weggekühlt werden muss. Dabei handelt es sich um
Abwärme in der Größenordnung von 20 bis 150 Kilowatt (kW).
Fragen: Müssen für die
Räume bzw. für ein gesamtes Gebäude in dem sich diese Räume befinden ein
EnEV-Nachweis erstellt werden?
Antwort:
23.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
Nachweis für Betriebsbau als Erweiterung einer Kläranlage: Im
Gebäude sind Verdichter, Pumpen und sonstige
verfahrenstechnischen Apparate aufgestellt
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