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Kurzinfo: Das Praxisbeispiel bezieht sich auf einen Industriebau
mit mehrgeschossigem Bürokomplex und Anlieferung, der nach den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) geplant und gebaut wird. Der
Logistikbereich umfasst diverse Räume mit unterschiedlichen Innentemperaturen:
gekühlte Räume von 0 bis 10 Grad Celsius (°C), tiefgekühlte Hallenteile (-24°C),
unbeheizte Räume (unter 12°C) sowie beheizte Räume mit einem
Temperaturunterschied von über 4 Kelvin (K). Für diesen Bürokomplex soll die
Energiebilanz berechnet und der EnEV-Nachweis geführt werden.
Fragen: Wie müssen die Zonen im
Logistikbereich mit unterschiedlichen Innenraum-Temperaturen im Nachweis
berücksichtigt werden? Muss die Hüllfläche dieser Zonen in der Energiebilanz mit
erfasst werden mit den jeweiligen Außenbauteil-Anforderungen? Wenn diese Zonen
auch erfasst werden müssen, wie lauten die energetischen Mindestanforderungen an
die jeweiligen Außenbauteile dieser Zonen sowie Innenbauteile zueinander (bei
über 4 Kelvin Temperaturunterschied)? Muss auch die Kühltechnik in der
Energiebilanz für den EnEV-Nachweis mit berücksichtigt werden oder nur die
eingebaute Beleuchtung?
Antwort:
19.05.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Neubau führen: Bürokomplex mit Logistikbereich mit
unterschiedlich temperierten Zonen
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Aspekte:
EnEV, 2014, 2016, Energieeinsparverordnung, §, 1,
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