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Kurzinfo: In diesem Praxisfall geht um die Nachweise des
sommerlichen Wärmeschutzes und des Luftdichtheitskonzeptes eines Neubaus. Eine
sehr häufig wiederkehrende Frage ist zur Berechtigung die Nachweise und
Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu führen, bzw.
auszustellen. In diesem Praxisbeispiel ist ein Bauingenieur ist auch als
Energieberater tätig. Seine Leistungen beinhalten auch die Berechnung der
EnEV-Nachweise für Neubauten. Er ist Inhaber eines Energieberatungsbüro und
bietet keine architektonischen Planungsleistungen und Bauleitungen an. Er stellt
jedoch rechnerische Nachweise gemäß EnEV und für die KfW-Förderung für Neubauten
aus.
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen unserer Antworten zu
Praxisbeispielen keine persönliche Beratung betreiben. Wir stellen die
Problematik und unsere Antworten dermaßen dar, dass auch andere Leser einen
Nutzen daraus ziehen können.
Fragen: Muss der Energieberater auch den
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes und das Luftdichtheitskonzeptes
"zwangsweise mitführen", bzw. ausarbeiten oder kann er diese Leistungen dem
Architekten überlassen?
Antwort:
13.06.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014 und EnEV ab 2016: Berechtigung für Nichtwohnbauten im
Neubau und Baubestand Energieausweise nach EnEV auszustellen und
EnEV-Nachweise zu führen
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