.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel ist geplant zwei
Besprechungscontainern auf einem Werksgelände aufzustellen. Sie sind Teil des
Gesamtensembles von Produktions- und Verwaltungsgebäuden und sind über einen
Verbindungsgang mit dem Produktionsgebäude verbunden. Es ist geplant die
Container langfristig – unter 20 Jahre - zu nutzen. Es ist nur eine autarke
Wärmeversorgung über Klima-Splitgeräte oder Wärmepumpen vorstellbar. Gas liegt
nicht an und auch Photovoltaik oder Solar erweist sich aufgrund der Lage –
nördliche Ausrichtung im Gebäudeschatten der Produktionshalle - als nicht
zielführend. Wie sich gezeigt hat, werden sogar Container die als EnEV-gerecht
vermarktet werden, nicht für die langfristige Aufstellung vorgesehen.
Lieferanten weisen auf zusätzliche Planungsleistungen durch einen Fachplaner
hin.
Fragen: Sind Container bei einer
langfristigen Nutzung als Besprechungsräume baukonstruktiv in der Lage, jetzige
und zukünftige EnEV Standards zu erfüllen? Unterliegen Besprechungs-/
Pausencontainer besonderen EnEV-Anforderungen in Bezug auf die Wärmeversorgung
bei langfristigen Aufstellungen?
Antwort:
31.03.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energetische
Anforderungen an Container für eine längerfristige Nutzung als
Besprechungsräume
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, Neubau,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Neubau, neu, errichten,
Container, Besprechung, besprechen, Besprechungsraum,
Besprechungsräume, energetisch, Anforderung, Anforderungen,
EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmehesetz, EnEV-Nachweis,
Nachweis, nachweisen, Provisorium
|
|