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Kurzinfo: Für ein neu geplantes Bürogebäude soll der
EnEV-Nachweis erbracht werden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erlaubt
unter bestimmten Umständen, dass Nichtwohngebäude im Rahmen eines vereinfachten
Verfahrens als Ein-Zonen-Modelle berücksichtigt werden. Es stellt sich die
Frage, ob in diesem Beispiel dieses zutrifft: Das Bürogebäude wird über eine
Zentralheizung, Konvektoren und Fußbodenheizung mit Raumwärme und Warmwasser
versorgt. Die Lüftung erfolgt über die Fenster und einer Abluftanlage in den
Sanitärräumen. Das Gebäude wird nicht gekühlt.
Fragen: Wie wirken
sich die einzelnen, spezifischen Planungs-Aspekte des Bürogebäudes auf die
Zulässigkeit des vereinfachten Nachweis-Verfahrens aus? Ist es zulässig und
ratsam den Jahres-Primärenergiebedarf für das beschriebene Bürogebäude als
Ein-Zonen-Modell zu berechnen?
Antwort:
17.08.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Jahres-Primärenergiebedarf
für EnEV-Nachweis berechnen für ungekühltes Bürogebäude - als
Ein-Zonen-Modell nach dem vereinfachten Verfahren
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