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Kurzinfo: Dieses Praxisbeispiel ist ein neues Schulgebäude, das
geplant wird. Im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
handelt es sich somit um ein „öffentliches Gebäude“ das zu errichten ist.
Die Erfüllungspflicht nach dem EEWärmeG wird über die Ersatzmaßnahme zur
Energieeinsparung, also „Besser als die EnEV fordert planen“ erfüllt. Dieses
regelt das Gesetz in Anlage VII (Maßnahmen zur Einsparung von Energie) und
fordert einen höheren Wärmeschutz der Gebäudehülle. Deren
Transmissionswärmetransferkoeffizient muss mindestens 30 Prozent unter dem von
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 – die am 1. Mai 2011 in Kraft war!)
geforderten Wert liegen. Die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
Beiblatt 2 (Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei
Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(EEWärmeG)) – Juni 2016, bildet auf Seite 16 die entsprechende Formel ab.
Fragen: Wie ist die Angabe für öffentliche
Gebäude
„PAEnEV = 0,3" zu verstehen?
Antwort:
23.09.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Neues
Schulgebäude planen: EEWärmeG 2011 über Ersatzmaßnahme "besser
als die EnEV fordert" erfüllen
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