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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neu zu
planendes Nichtwohngebäude einer Weinkellerei. Im Keller des Neubaus soll ein
Barrique Fasslager mit Holzfässern untergebracht sein. Die Bayerische
Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau empfiehlt auf ihren Webseiten: "Bei
Holzfässern bzw. Barriques wird unter dem Fasslager ein Naturboden mit
Kiesschüttung empfohlen, um eine Luftfeuchtigkeit von 70 bis 80 Prozent zu
erzielen um die Verdunstung des Weines durch das Holz möglichst gering zu
halten. Um die Luftfeuchte konstant zu halten kann in größeren Lagern der Einbau
einer Befeuchtungsanlage sinnvoll sein." (www.bayweintek.de) Auch ist eine
konstante Raumtemperatur von 15°C erforderlich. Es stellt sich die Frage, ob das
Fasslager die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) erfüllen
muss, ob die Energie zur Raumtemperierung als Prozessenergie anzusehen ist und
ob das Weinlager nach EnEV ab 2016 / bzw. DIN 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden) zonenweise bewertet werden muss.
Fragen: Fällt der neue Keller als Barrique
Fasslager unter die EnEV ab 2016? Welche energetischen Anforderungen muss das
Fasslager erfüllen? Ist die Energie zur Raumtemperierung im Sinne der EnEV als
Prozessenergie zu werten? Muss das Weinlager für den EnEV-Nachweis unter
Anwendung der DIN 18599 als Zone bewertet werden?
Antwort:
22.05.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Weinkeller
als Barrique Fasslager planen – Anforderungen der EnEV und
Zonen-Bewertung nach DIN V 18599
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Aspekte:
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