.
Kurzinfo: Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um ein neu zu
planendes Nichtwohngebäude. Für dieses Bauvorhaben ist eine
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) vorgesehen, bestehend aus zwei
Blockheizkraft-Modulen (BHKW) zu jeweils 360 Kilowatt elektrisch (kWel). Der
Strom wird nicht in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist, sondern
ausschließlich im Netz Bauherrn verbraucht. Für diesen Neubau wird der Nachweis
nach der Energieeinsparverordnung (EnEV seit 2016) geführt.
Fragen: Welchen Primärenergiefaktor müssen
die Fachleute in diesem Praxisbeispiel zur Berechnung des EnEV-Nachweise
angeben? Gilt hier der Faktor von 2,8 oder muss der Wert von 1,8 angesetzt
werden?
Antwort:
19.10.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktor
für Strom aus KWK-Anlage angeben für EnEV-Nachweise für neues
Nichtwohngebäude
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, ab, 2016, Neubau, neu, planen,
bauen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Heizung,
Anlagentechnik, Heizungsanlage, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK,
Blockheizkraftwerk, BHKW, Modul, Nachweis, nachweisen,
EnEV-Nachweis, berechnen, führen, Primärenergiefaktor, angeben,
Eingabe, eingeben
|
|