.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
Tagespflegeeinrichtung für Senioren. Für diesen Gebäudeteil soll ein
EnEV-Nachweis geführt werden. Innerhalb der Senioren-Wohnanlage befindet sich
diese Tagespflegeeinrichtung, die separat als Nichtwohngebäude nachgewiesen
wird. Der ca. 380 m² große Bereich besteht überwiegend aus Ruheräumen (mit je
einem Bett, mit angeschlossenen Toiletten-Räumen mit Dusche – gemeinsam für
jeweils 2 Zimmer) und einem größeren Gemeinschaftsraum mit Teeküche. Hinzu
kommen noch zwei Büros und ein Aufenthaltsraum für die Betreuer.
Fragen: Können die Ruhezimmer und der
Gemeinschaftsraum als "sonstige Aufenthaltsräume" (Nr. 17 in der DIN V 18599)
zoniert werden? Wie geht man mit den innenliegenden Toiletten-Räumen mit Dusche
diesbezüglich um?
Antwort:
20.09.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Senioren-Tagespflegeeinrichtung: Nutzungsprofile für
Ruhezimmer, Toiletten und Duschen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieausweis, EnEV, 2014, 2016, Energieeinsparverordnung,
Neubau, Tagespflegeeinrichtung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Zone, Zonierung, zonieren, Ruhezimmer, Gemeinschaftsraum,
Einstufung, einstufen, DIN, V, 18599, Teil, 10,
Nutzungsrandbedingungen, Nutzung, Liste,
|
|