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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
einer Großküche, die für ein Unternehmen erstellt wird. Der Unternehmenszweck
der Firma ist die Herstellung und Auslieferung von Essensportionen für Kantinen
und andere Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten. Es stellt sich die Frage
ob der Warmwasserbedarf für die Herstellung der Essen in der Berechnung des
EnEV-Nachweises mitberücksichtigt wird oder ob dies aufgrund der Verwendung als
Produktionsenergie wegfallen kann. In der herkömmlichen Installation werden die
Warmwasser erzeugenden Küchengeräte an die Kaltwasserleitung angeschlossen. Es
werden aber auch Überlegungen angestellt innerhalb des Einsatzes eines
Blockheizkraftwerkes (BHKW) die Geräte aufgrund der Energieeffizienz an die
zentrale Warmwasserversorgung anzuschließen. Der Warmwasserbedarf wird übrigens
innerhalb der Zone "Küchen in Nichtwohngebäuden" gemäß DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) nach der Anzahl der Essensportionen ermittelt.
Fragen: Wird im EnEV-Nachweis der
Warmwasserbedarf für die Herstellung der Essensportionen mitberücksichtigt oder
kann dies aufgrund der Verwendung als Produktionsenergie wegfallen?
Antwort:
14.10.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Warmwasser-Verbrauch
im Nachweis nach EnEV ab 2016 für Neubau einer Großküche, die
Essen ausliefert
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