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Kurzinfo: Ein Bauingenieur soll für eine neue Produktionshalle
mit angebautem Bürogebäude den Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV
2014) führen. Die Beheizung der Produktionshalle und des Bürogebäudes soll über
die Abwärme (Kompressoren) und eines Niedrigtemperatur (NT)-Kessels erfolgen,
der in einer bestehenden Halle installiert ist. Die EnEV 2014 listet
handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle
Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von
weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie
jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden als Ausnahmen auf. Es stellt
sich die Frage, ob diese Ausnahme auf die neue Produktionshalle zutrifft.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten,
Produktionshalle, Bürogebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude,
Heizung, Anlagentechnik, Abwärme, Produktion,
Produktionsabwärme, Niedrigtemperaturkessel, NT-Kessel,
Geltungsbereich, Verordnung, Ausnahme, Innentemperatur, niedrig,
handwerklich, landwirtschaftlich, gewerblich, industriell,
Betriebsgebäude, Industriebau, Primärenergiebedarf,
Primärenergiefaktor, Energie,
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin hat den Auftrag erhalten für die neu erbaute
Produktionshalle und angebautem Bürogebäudes den Nachweis nach der EnEV 2014 zu
führen.
Praxis: Es handelt
sich um eine neu zu errichtende Produktionshalle mit einer Grundfläche von ca.
150 x 60 Meter (m) und einem anschließenden Bürogebäude von 10 x 60 m.
Die Beheizung der Produktionshalle und des Bürogebäudes soll über die Abwärme
(Kompressoren) und eines Niedrigtemperatur (NT)-Kessels erfolgen. Dieser ist in
einer bestehenden Halle installiert.
Die neue Produktionshalle soll nicht gekühlt werden und mit einer Zu- und
Abluftanlage ausgestattet sein.
Probleme: Laut den
Angaben des Fachplaners für die Anlagentechnik soll die Produktionshalle über
die Abwärme beheizt werden.
Im Winter soll der NT-Kessel unter vier Monate zusätzlich Heizung liefern.
Die EnEV 2014 listet im § 1 (Zweck und Anwendungsbereich) im Absatz 3 unter Nr.
9 als Ausnahme von der Verordnung auch bestimmte Betriebsgebäude: „Mit Ausnahme
der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für … sonstige handwerkliche,
landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach
ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius
oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei
Monate gekühlt werden.“
Es stellt sich die Frage, ob diese Ausnahme auf die neue Produktionshalle
zutrifft.
Fragen: Unterliegt die
neu zu errichtende Produktionshalle den Anforderungen der EnEV 2014?
Antwort:
01.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Neubau Produktionshalle mit angrenzendem Bürogebäude beheizt
über Abwärme aus der Produktion und eines
Niedrigtemperatur-Kessels
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