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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Büro- und Verwaltungsgebäude. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme
und in Teilbereichen ist es auch mit Kühlung ausgestattet. Dieses
Bestandsgebäude erhält einen sehr großflächigen, mehrgeschossigen Anbau, der
auch über Fernwärme beheizt und teilweise auch gekühlt wird. Der Anbau verfügt
über einen eigenständigen Eingang. Für den Anbau wird der Nachweis gemäß der
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geführt. Es stellt sich die
Frage, ob der Bauteilnachweis nach EnEV für die Gebäudehülle ausreicht und ob
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) in diesem Praxisbeispiel
auch greift.
Fragen: Wie wird der EnEV-Nachweis für den
Anbau geführt? Reicht ein Bauteilnachweis gemäß § 9 (Änderung, Erweiterung und
Ausbau von Gebäuden) Absatz 4 (Anbau ohne neue Heizungsinstallation)? Greifen
auch die Anforderungen des EEWärmeG?
Antwort:
11.06.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
nach EnEV und EEWärmeG für großflächigen Anbau an ein
Verwaltungsgebäude – beide mit Fernwärmeheizung und in
Teilbereichen auch Kühlung
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Aspekte:
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