Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Nachweis nach EnEV und EEWärmeG für großflächigen Anbau an ein Verwaltungsgebäude – beide mit Fernwärmeheizung und in Teilbereichen auch Kühlung

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Büro- und Verwaltungsgebäude. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme und in Teilbereichen ist es auch mit Kühlung ausgestattet. Dieses Bestandsgebäude erhält einen sehr großflächigen, mehrgeschossigen Anbau, der auch über Fernwärme beheizt und teilweise auch gekühlt wird. Der Anbau verfügt über einen eigenständigen Eingang. Für den Anbau wird der Nachweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geführt. Es stellt sich die Frage, ob der Bauteilnachweis nach EnEV für die Gebäudehülle ausreicht und ob das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) in diesem Praxisbeispiel auch greift.

Fragen: Wie wird der EnEV-Nachweis für den Anbau geführt? Reicht ein Bauteilnachweis gemäß § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 4 (Anbau ohne neue Heizungsinstallation)? Greifen auch die Anforderungen des EEWärmeG?

Antwort: 11.06.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis nach EnEV und EEWärmeG für großflächigen Anbau an ein Verwaltungsgebäude – beide mit Fernwärmeheizung und in Teilbereichen auch Kühlung

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehend, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Büro, Verwaltung, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Anbau, anbauen, Erweiterung, erweitern, Heizung, heizen, Beheizung, beheizen, Fernwärme, Kühlung, kühlen, Teilbereich, teilweise, Anforderung, energetisch, Nachweis, EnEV-Nachweis, Bauteil, Bauteil-Nachweis, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, Geltung, gelten, Geltungsbereich, Nutzung, nutzen, erneuerbar, Energie,

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