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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine große
Industriehalle. Dieses soll neu geplant und gebaut werden. Aus der Sicht der
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) handelt es sich demnach um ein "zu
errichtendes Nichtwohngebäude". In dieser Halle werden künftig medizintechnische
Artikel hergestellt. Aus Produktionszwecken muss in der Halle ein hygienisches
Raumklima und eine konstante Temperatur der Innenluft herrschen. Dafür soll eine
große Lüftungsanlage mit großen Luftkanälen im Boden und Kühlung eingebaut
werden. Es ist also eine gebäudetechnische Anlage, die für die einwandfreie
Produktion notwendig ist.
Fragen: Muss diese Lüftungsanlage im
EnEV-Nachweis mit berücksichtigt werden? Wenn die Anlage im EnEV-Nachweis
berücksichtigt werden muss, wie wird diese korrekt in den Berechnungen zum
EnEV-Nachweis mit eingebunden?
Antwort:
04.11.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neu geplante Produktionshalle
in der eine große Lüftungsanlage mit Kühlung für ein
hygienisches, konstantes Raumklima sorgen soll
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