Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Nachweis nach EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011
führen für neues Nichtwohngebäude, das mit Inverter Multisplit-Klimasystem (Komfort-Raumklimagerät,
kein VRF-Multiklimasystem) ausgestattet ist

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es ich um ein zweigeschossigen Neubau, der im Erdgeschoss den Ticketverkauf und im Obergeschoß ein Büro und einen Besprechungsraum umfasst. Zum Kühlen und Heizen ist das Gebäude mit einem Inverter Multisplit-Klimasystem ausgestattet, bestehend aus einem Außenteil und mehreren Innengeräten. Bei den Innengeräten handelt es sich um Inverter-Multisplitgeräte zum Kühlen und Heizen zum Anschluss an das Außenteil zur Direktverdampfung. Für das Außengerät ist die Kühlleistung und Heizleistung bekannt. Die Software für den EnEV-Nachweis bietet jedoch keine Möglichkeit diese Geräte-Art passend einzugeben. Desgleichen steht auch der Nachweis für die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) an. Es stellt sich die Frage, wie der Nachweis erfolgen kann bei einer Anlagentechnik, die in der entsprechenden Ausgabe der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), auf die die EnEV direkt verweist, noch nicht aufgenommen wurde.

Fragen: Wie kann der Nachweis nach EnEV ab 2016 und nach EEWärmeG 2011 für dieses Praxisbeispiel erfolgen?

Antwort: 11.12.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis nach EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011 führen für neues Nichtwohngebäude, das mit Inverter Multisplit-Klimasystem (Komfort-Raumklimagerät, kein VRF-Multiklimasystem) ausgestattet ist

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