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Kurzinfo: Eine kleine Fahrzeug-Prüfhalle wird neu errichtet.
Diese soll serienmäßig gefertigt werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht
alle Exemplare noch in diesem Jahr errichtet werden. Als Anlagentechnik ist eine
Brennwertheizung vorgesehen. Die Prüfhalle selbst wird auf 17 Grad Celsius (°C)
beheizt, gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie. Das angrenzende Büro und die WCs
werden auf über 19 °C beheizt. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt über 50
Quadratmeter (m²). Für den EnEV-Nachweis wurde es zoniert und nach DIN 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) berechnet. Es stellt sich die Frage ob das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) in diesem Beispiel auch erfüllt
werden muss.
Fragen: Welche
Änderungen oder Verschärfungen sind nach EnEV ab 2016 zu erwarten? Wäre es
ausreichend gewesen, nur die U-Werte der Einzelbauteile festzulegen? Wie sind
die Anforderungen des EEWärmeG 2011 zu erfüllen ohne Biomasse?
Antwort:
05.09.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für kleine KFZ-Prüfhalle, die
in Serie gefertigt wird und die über Brennwerttechnik beheizt
wird
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