Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für neues Bürogebäude mit niedrig beheiztem Kellergeschoss nach EnEV ab 2016 führen, wenn Bauherr ungedämmte Kellerbodenplatte wünscht

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Kurzinfo:
In diesem Praxis-Beispiel handelt es sich um ein neues vier-geschossiges Büro- und Verwaltungsgebäude mit Kellergeschoss und privatrechtlicher Nutzung. Für dieses Bauvorhaben werden zwei Nachweise geführt: für die Anforderungen gemäß der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) und für die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).
Das Kellergeschoss soll als Archiv mit Technikbereich und Verkehrsfläche dienen. Im Heizfall sollen niedrige Innentemperaturen - von 12 bis 19 Grad Celsius (°C) - erreicht werden. Dieses Geschoss soll nicht zum Aufenthalt genutzt werden. Der Bauherr wünscht, dass im Kellergeschoss nur die Kelleraußenwände gedämmt werden und die Kellerbodenplatte ungedämmt bleibt.
Es stellt sich die Frage ob die folgende Vorgehensweise zur Nachweis-Führung zulässig ist: Der Wärmeverlust der Kellerbodenplatte zum Erdreich wird der thermische Leitwert gemäß DIN EN ISO 13370 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Wärmeübertragung über das Erdreich – Berechnungsverfahren) berechnet. Hierbei wird der Wärmedurchgangskoeffizient der Kellerbodenplatte (effektiver Wärmedurchgangskoeffizient der Bodenplatte) ermittelt. Für den Höchstwert (Umax)-Nachweis wird nur die Fläche des 5m-Randbereichs und als U-Wert für den Randstreifen der Ubf-Wert gemäß DIN EN ISO 13370 angesetzt. Der EnEV-Nachweis, insbesondere der Nachweis der einzuhaltenden Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die opaken Bauteile nach Tabelle 2 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden) Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) der EnEV ab 2016 wird hiermit erreicht. Die vom Bauherrn gewünschte ungedämmte Kellerbodenplatte wäre damit ermöglicht.

Fragen: Ist die vorgestellte Vorgehensweise zur Führung des EnEV-Nachweises zulässig? Ist es erlaubt, den gemäß DIN EN ISO 13370 ermittelten Ubf-Wert der Kellerbodenplatte auch zur Berechnung des "Mittleren U-Wertes" der opaken Bauteile - für den laut EnEV zu berücksichtigenden 5m-Randbereich der Kellerbodenplatte - anzusetzen? Oder darf alternativ ein anderer Abminderungsfaktor an dieser Stelle angesetzt werden, um den "Mittleren U-Wert" der opaken Bauteile einzuhalten?

Antwort: 11.09.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für neues Bürogebäude mit niedrig beheiztem Kellergeschoss nach EnEV ab 2016 führen, wenn Bauherr ungedämmte Kellerbodenplatte wünscht

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2013, 2014, ab, 2016, Neubau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Bürogebäude, Büroimmobilie, Keller, Geschoss, Kellergeschoss, Technik, Bereich, Archiv, kein, Aufenthalt, niedrig, beheizt, Boden, Platte, Bodenplatte, Kellerbodenplatte, Bauherr, wünscht, Wunsch, ungedämmt, gedämmt, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, führen, berechnen, Berechnung, Nachweis-Führung, Wärmeverlust, Erdreich, DIN, ISO, EN, 13370, Wärmtechnisches, Verhalten, Gebäude, Wärmeübertragung, effektiver, Wärmedurchgangskoeffizient, mittlerer U-Wert, U-max, Fläche, Rand, Randfläche, Randbereich, Randstreifen, Ubf, Höchstwert, Anforderung, zulässig, opak, Bauteil, Außenbauteil, wärmeübertragend, Umfassungsfläche, Umfassung, Vorgehensweise, Abminderung, abmindern, Faktor, Abminderungsfaktor,

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