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Kurzinfo: In diesem Praxis-Beispiel handelt es sich um ein neues
vier-geschossiges Büro- und Verwaltungsgebäude mit Kellergeschoss und
privatrechtlicher Nutzung. Für dieses Bauvorhaben werden zwei Nachweise geführt:
für die Anforderungen gemäß der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV ab
2016) und für die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG 2011).
Das Kellergeschoss soll als Archiv mit Technikbereich und Verkehrsfläche dienen.
Im Heizfall sollen niedrige Innentemperaturen - von 12 bis 19 Grad Celsius (°C)
- erreicht werden. Dieses Geschoss soll nicht zum Aufenthalt genutzt werden. Der
Bauherr wünscht, dass im Kellergeschoss nur die Kelleraußenwände gedämmt werden
und die Kellerbodenplatte ungedämmt bleibt.
Es stellt sich die Frage ob die folgende Vorgehensweise zur Nachweis-Führung
zulässig ist: Der Wärmeverlust der Kellerbodenplatte zum Erdreich wird der
thermische Leitwert gemäß DIN EN ISO 13370 (Wärmetechnisches Verhalten von
Gebäuden - Wärmeübertragung über das Erdreich – Berechnungsverfahren) berechnet.
Hierbei wird der Wärmedurchgangskoeffizient der Kellerbodenplatte (effektiver
Wärmedurchgangskoeffizient der Bodenplatte) ermittelt. Für den Höchstwert (Umax)-Nachweis
wird nur die Fläche des 5m-Randbereichs und als U-Wert für den Randstreifen der
Ubf-Wert gemäß DIN EN ISO 13370 angesetzt. Der EnEV-Nachweis,
insbesondere der Nachweis der einzuhaltenden Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten für die opaken Bauteile nach Tabelle 2 (Höchstwerte
der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von
Nichtwohngebäuden) Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) der EnEV ab 2016
wird hiermit erreicht. Die vom Bauherrn gewünschte ungedämmte Kellerbodenplatte
wäre damit ermöglicht.
Fragen: Ist die vorgestellte Vorgehensweise
zur Führung des EnEV-Nachweises zulässig? Ist es erlaubt, den gemäß DIN EN ISO
13370 ermittelten Ubf-Wert der Kellerbodenplatte auch zur Berechnung des
"Mittleren U-Wertes" der opaken Bauteile - für den laut EnEV zu
berücksichtigenden 5m-Randbereich der Kellerbodenplatte - anzusetzen? Oder darf
alternativ ein anderer Abminderungsfaktor an dieser Stelle angesetzt werden, um
den "Mittleren U-Wert" der opaken Bauteile einzuhalten?
Antwort:
11.09.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neues Bürogebäude mit niedrig beheiztem Kellergeschoss nach
EnEV ab 2016 führen, wenn Bauherr ungedämmte Kellerbodenplatte
wünscht
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