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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin führt die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) und des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEWärmeG 2011) für ein
saniertes und erweitertes öffentlichen Bestandsgebäude. Auch stellt sie den
Energieausweis nach EnEV 2014 aus, der für die Besucher im Gebäude ausgehängt
werden soll. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die Fenster und die Fassadendämmung
teilweise erneuert. Auch erhält das Gebäude einen Anbau und wird teilweise
aufgestockt. Für den Anbau wird eine neue Heizung installiert, die später auch
das Bestandsgebäude möglicherweise mitversorgen soll. Für die Erfüllung der
Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 wird auf dem 10 Meter (m) weit entfernten
Sozialtrakt eine Solaranlage installiert. Es stellt sich die Frage welche
Anforderungen das sanierte und erweiterte Gebäude erfüllen muss und welche
Nachweise in diesem Fall erforderlich sind.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, öffentlich, öffentliches, Gebäude, Bestand,
Baubestand, Altbau, Anbau, anbauen, erweitern, Erweiterung,
aufstocken, Aufstockung, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen,
Anforderung, Sanierung, sanieren, Fenster, erneuern, ersetzen,
Dämmung, Fassade, Fassadendämmung, Energieausweis, Aushang,
öffentlich, Besucher, Publikum, Solaranlage, Solarenergie,
Sozialtrakt, Dusche, Heizung, neu, Heizungserneuerung,
Heizungssystem, System, Pflicht
Auftrag: Eine
Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten für die Sanierung, Erweiterung und
Aufstockung eines öffentlichen Bestandsgebäudes die Nachweise gemäß EnEV 2014
und des EEWärmeG 2011 zu führen sowie den Energieausweis für den öffentlichen
Aushang nach EnEV 2014 auszustellen.
Praxis +
Probleme:
Sanierung und Erweiterung im Bestand:
Es
handelt sich um ein bestehendes, öffentliches Gebäude mit regem
Publikumsverkehr. Das Gebäude wird saniert, seitlich erweitert
und teilweise aufgestockt.
Aushang
Energieausweis:
Da es
sich um ein öffentliches Dienstleistungsgebäude mit einer
vielbesuchten Publikumsfläche über 500 m² handelt ist ein
Aushang des Energieausweises – gemäß neuer EnEV 2014 -
erforderlich.
Fragen: Muss ein
EnEV-Nachweis für das Gebäude (Altbau-Sanierung, Anbau, Aufstockung) als ein
Gesamtnachweis erstellt werden oder betrachtet man die einzelnen Baumaßnahmen
jeweils gesondert? Welche Anforderungen stellt die EnEV 2014 an die zu
erneuernden Bauteile im Bestandsgebäude? Sind für den öffentlichen Aushang drei
einzelne oder ein gemeinsamer Energieausweise als Aushang erforderlich?
Antwort:
14.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Öffentliches
Gebäude sanieren und erweitern: EnEV- und EEWärmeG-Nachweise
führen sowie Energieausweis als Aushang für Besucher ausstellen
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