.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
einer Werkstatthalle zur PKW-Reparatur mit angegliedertem Bürotrakt. Für dieses
Gebäude wird der EnEV-Nachweis ausgestellt. Die Heizung soll durch
Gas-Brennwerttechnik erfolgen. Wegen des geringen Bedarfs soll das warme Wasser
elektrisch mit Untertischgeräten erwärmt werden (Toiletten Bürotrakt). Eine
thermische Solaranlage würde keinen Sinn ergeben. Als Lüftung ist nur eine
Abluftanlage für die innenliegenden Toiletten vorgesehen. Ansonsten sind keine
regenerativen Maßnahmen wie beispielsweise Photovoltaik (PV)-Anlagen geplant.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG
2011) ist vorgesehen im Sinne der anerkannten Ersatzmaßnahme „Maßnahmen zur
Einsparung von Energie“ anzuwenden, d.h. die Gebäudehülle um 15 Prozent (%)
besser zu dämmen als es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert. Doch
auch der höchsterlaubte Jahres-Primärenergiebedarf muss um 15 % unterschritten
werden, gemäß EEWärmeG 2011, Anlage Nummer VII.
Fragen: Wie können in diesem Fall die
Anforderungen des EEWärmeG 2011 erfüllt werden? Was gibt es bei der Ausstellung
des EnEV-Nachweises zu beachten?
Antwort:
07.10.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EEWärmeG
2011 für Neubau PKW-Reparaturwerkstatt erfüllen und
EnEV-Nachweis ausstellen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Neubau, ne, bauen, planen, Gebäude, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Werkstatt, Pkw, Pkw-Werkstatt,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, Werkstatt, Halle,
Werkstatthalle, Reparatur, Bürotrakt, EnEV-Nachweis, Gas,
Brennwerttechnik, warmes, Wasser, Warmwasser, elektrisch,
Untertischgerät, Gerät, Lüftung, Photovoltaik, PV,
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2016, Nachweis, EnEV-Nachweis,
Primärenergiebedarf, Ersatzmaßnahme, BHKW, Blockheizkraftwerk
|
|