Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV ab 2016 Praxis-Hilfen: Checklisten, Bekanntmachungen, Gesetze und Normen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EnEV 2016: Verbesserter Wärmeschutz der Gebäudehülle 20.07.2015  | 4 von 6 | Verbesserter Wärmeschutz

EnEV erhöht den Neubau-Standard ab 2016

Wie erhöht sich der Wärmeschutz der thermischen Hülle im Wohnungs-Neubau?

© Foto: diepre - Fotolia.com


Wärmeschutz der Bauhülle um ca. 20 Prozent verbessert!

Die aktuelle EnEV 2014 schreibt vor, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten ab 1. Januar 2016 um ca. 20 Prozent verbessert wird. Als Maßstab gilt der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) des neuen Wohnhauses, gemessen in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)). Dieser darf die folgenden Höchstwerte nicht überschreiten:

  • den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust des entsprechenden Referenzhauses sowie

  • den von der EnEV 2014 vorgegebenen Höchstwert in Bezug auf die verschiedenen Wohnhaustypen (freistehend, einseitig angebaut, anderen Wohngebäude, großflächige Erweiterungen und Ausbauten im Bestand, wenn auch der Wärmeerzeuger erneuert wird).

| EnEV 2014, Anlage 1 Wohnbau, Nr. 1.2

zum Anfang der Seite

Wieso erhöht sich der Wärmeschutz der Hülle ab 2016?

Auf den ersten Blick ist es schwer zu erkennen, wieso diese Anforderungen einen verbesserten Wärmeschutz gewährleistet. Die Erklärung findet sich in der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf für die EnEV-Novelle vom 8. Februar 2013 (obwohl in der derzeitigen Fassung noch von einer stufenweisen Verbesserung des EnEV-Standards die Rede war).

Die Erfahrung in der Praxis hätte gezeigt, dass geplante Neubauten mit Heizungen mit niedrigen Primärenergiefaktoren (beispielsweise Holz) die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarfs erfüllen würden auch indem sie den Wärmeschutz des Referenzhauses unterschreiten.

Um die Anforderungen an den Wärmeschutz ab 2016 zu erhöhen greift die EnEV 2014 auf die Methodik des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zurück: Dieses finanzielle Förderprogramm des Bundes schreibt u. a. als Höchstwert für den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle des geförderten Neubaus den Transmissions-Wärmeverlusts des Referenzgebäudes vor.

Zusätzlich bezieht sich die EnEV 2014 auch auf die Höchstwerte für den Wärmeverlust nach Wohnhaustypen um zu vermeiden, dass unter dem bisherigen Anforderungs-Niveau gebaut wird. Gemäß der Begründung der Bundesregierung würde diese zusätzliche Bedingung nur in Ausnahmefällen greifen.

Durch diese Vorgehensweise verspricht sich der Bund eine ausgewogene Absenkung der Höchstwerte des Transmissionswärmeverlusts ab 2016 und ca. 20 Prozent.

Autorin: Melita Tuschinski, Redaktion EnEV-online.de

zum Anfang der Seite

-> Welche Bauvorhaben sind betroffen?

-> Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?

-> Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle?

-> Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?

-> Wie erhöhen sich die Baukosten?

-> Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

zum Anfang der Seite

Diese Praxisbeispiele könnten Sie interessieren:

zum Anfang der Seite

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

..  
 

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart