Wärmeschutz der
Bauhülle um ca. 20 Prozent verbessert!
Die
aktuelle EnEV 2014 schreibt vor, dass der
Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten ab 1.
Januar 2016 um ca. 20 Prozent verbessert wird.
Als Maßstab gilt der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust (H’T) des
neuen Wohnhauses, gemessen in Watt pro
Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)). Dieser darf
die folgenden Höchstwerte nicht überschreiten:
-
den
spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust des entsprechenden
Referenzhauses sowie
-
den von der
EnEV 2014 vorgegebenen Höchstwert in Bezug
auf die verschiedenen Wohnhaustypen
(freistehend, einseitig angebaut, anderen
Wohngebäude, großflächige Erweiterungen und
Ausbauten im Bestand, wenn auch der
Wärmeerzeuger erneuert wird).
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EnEV 2014, Anlage 1 Wohnbau,
Nr. 1.2

Wieso erhöht sich der Wärmeschutz der Hülle ab 2016?
Auf den ersten Blick ist es schwer zu
erkennen, wieso diese Anforderungen einen
verbesserten Wärmeschutz gewährleistet. Die
Erklärung findet sich in der Begründung der
Bundesregierung zum Entwurf für die EnEV-Novelle
vom 8. Februar 2013 (obwohl in der derzeitigen
Fassung noch von einer stufenweisen Verbesserung
des EnEV-Standards
die Rede war).
Die Erfahrung in
der Praxis hätte gezeigt, dass geplante
Neubauten mit Heizungen mit niedrigen
Primärenergiefaktoren (beispielsweise Holz) die
Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarfs
erfüllen würden auch indem sie den Wärmeschutz
des Referenzhauses unterschreiten.
Um die
Anforderungen an den Wärmeschutz ab 2016 zu
erhöhen greift die EnEV 2014 auf die Methodik
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
zurück: Dieses finanzielle Förderprogramm des
Bundes schreibt u. a. als Höchstwert für den
Wärmeverlust durch die Gebäudehülle des
geförderten Neubaus den
Transmissions-Wärmeverlusts des Referenzgebäudes
vor.
Zusätzlich bezieht
sich die EnEV 2014 auch auf die Höchstwerte für
den Wärmeverlust nach Wohnhaustypen um zu
vermeiden, dass unter dem bisherigen
Anforderungs-Niveau gebaut wird. Gemäß der
Begründung der Bundesregierung würde diese
zusätzliche Bedingung nur in Ausnahmefällen
greifen.
Durch diese
Vorgehensweise verspricht sich der Bund eine
ausgewogene Absenkung der Höchstwerte des
Transmissionswärmeverlusts ab 2016 und ca. 20
Prozent.
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

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