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Kurzinfo: In
diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Aufstockung eines
Mehrfamilienhauses (MFH) im Bestand. Im Zuge der Erweiterung wird
auch die Heizung des Wohngebäudes erneuert. Es stellt sich die Frage, welche
Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in diesem Fall greifen
und welche Nachweise der planende Architekt erbringen sollte.
Fragen: Was fordert
die EnEV 2014 im Fall für die Aufstockung des Mehrfamilienhauses? Wird der
Austausch der Heizungsanlage als neuer, eingebauter Wärmeerzeuger gewertet oder
nicht?
Antwort:
23.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Aufstockung eines Mehrfamilienhauses im Bestand mit
Erneuerung der Heizungsanlage
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Aspekte:
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