Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Vorhangfassade für neues Mehrfamilienhaus mit
opaken Paneelen im EnEV-Nachweis berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein neues Wohnhaus wird im KfW-70-Effizienzstandard geplant, das der Bauherr auch eine Förderung durch die KfW anstrebt. Da es an einer vielbefahrenen Straße liegt, sieht das architektonische Konzept vor, dass das Gebäude auf der Straßenseite durch einen warmen (beheizten) Gang erschlossen wird. Die technischen Erläuterungen der KfW (FAQs) und auch die amtlichen Auslegung zur EnEV 2009 geben vor, opake Elemente (verglast oder als Paneel) im Referenzgebäude als Außenwand zu betrachten. Dies führt bei einem exemplarischen Anteil von 50% / 50% opak / transparent zu sehr hohen bzw. teilweise nicht machbaren Anforderungen an die bestehende Fassade. Es stellt sich die Frage wir der Planer für die Berechnung des EnEV- und KfW-Nachweises in diesem Fall verfahren sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


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Auftrag: Ein Fachmann mit einem Abschluss als Master of Science (M.Sc.) hat den Auftrag erhalten für die Planung eines neuen Mehrfamilienhauses die bauphysikalische Gesamtberatung durchzuführen in Bezug auf die geltenden Anforderungen an den Wärme-, Feuchte- und Schallschutz des Gebäudes.
Energetisch wird der KfW-70-Effizienzstandard geplant.

Praxis: Der Bauherr plant ein neues Mehrfamilienhaus an einer stark befahrenen Straße zu errichten. Das architektonische Konzept sieht vor, das Gebäude auf der Straßenseite durch einen warmen (beheizten) Gang zu erschließen. Dieser bietet nicht nur einen optimalen Schallschutz sondern minimiert auch die Wärmebrücken und führt zu einer kompakteren Gebäudehülle. Vor dem Laubengang ist eine Vorhangfassade – mit einem 50-prozentigen Verglasungsanteil - vorgesehen.

Probleme: Die technischen Erläuterungen der KfW (FAQs) und auch die amtlichen Auslegung zur EnEV 2009 (vom Deutschen Institut für Bautechnik, DIBt, Berlin veröffentlicht) geben vor, opake Elemente (verglast oder als Paneel) im Referenzgebäude als Außenwand zu betrachten. Dies führt bei einem exemplarischen Anteil von 50% / 50% opak / transparent zu sehr hohen bzw. teilweise nicht machbaren Anforderungen an die bestehende Fassade.

Beispielrechnung des Fragestellers:
Referenzgebäude: 50 % opak + 50 % Transparent + dUwb = 0,5*0,28 + 0,5*1,3 + 0,05 = 0,84 [W/m²K]

Für den KfW-70-Standard ist eine Unterschreitung auf 85% gefordert. Das heißt der Ucw-Wert der Fassade muss 0,84*0,85=0,71 [W/m²K] betragen. Dies ist ein sehr hoher Wert der nur mit großem Aufwand zu erreichen ist. Sieht man die opaken Elemente im Referenzgebäude (RG) als Außenwand (U=0,28) und die transparenten Elemente als Fenster (U=1,30) Ergeben sich diese geschilderten, äußerst hohen und nicht sinnvollen Anforderungen.

Dem Fragesteller ist bewusst, dass er den H’T Wert und nicht den U-Wert auf 85% unterschreiten muss und er das Bauteil somit an anderer Stelle ausgleichen kann. Im vorliegenden Fall ist der Anteil der Vorhangfassade jedoch dermaßen groß, so dass ein Ausgleich nicht mehr möglich ist. Unser Fragestelle findet insbesondere die Tatsache fragwürdig, dass bei vollflächiger Verglasung der Anforderungswert deutlich lascher wird (dann Ucw=1,3+0,05), obwohl letztendlich der Heizenergiebedarf steigt und sich der sommerliche Wärmeschutz verschlechtert.

Im Referenzgebäude nach EnEV 2014 ist eine Vorhangfassade nur für Nichtwohngebäude vorgesehen, bei Wohngebäuden ist kein Referenzwert hinterlegt. Es stellt sich die Frage wie mit der Vorhangfassade bei Wohngebäuden im Referenzgebäude umzugehen ist. Sollte bei Vorhangfassade nicht ein anderer Wert angesetzt werden als der U-Wert für Außenwände und Fenster. In der „Handrechnung“ hat der Fragesteller den Wärmebrückenzuschlag nur auf Seiten des Referenzgebäudes berücksichtigt (hier ist gemäß o. g. Überlegung keine Vorhangfassade angesetzt), jedoch nicht auf Seiten des Ucw. Der Ucw – Wert beinhaltet in der Regel bereits die Zuschläge für Wärmebrücken.

Fragen: Wie ist mit der Vorhangfassade bei Wohngebäuden im Referenzgebäude für den EnEV-Nachweis rechnerisch umzugehen? Muss unser Fragesteller dem Bauherrn raten wenn er die Förderung in Anspruch nehmen will, das Gebäude sowohl energetisch als auch hinsichtlich sommerlicher Überhitzungen schlechter auszuführen als bislang geplant (größerer Glasanteil)? Ist das skizzierte Vorgehen, opake Paneele eines Gebäudes im Referenzgebäude als "Außenwand" anzusetzen wirklich sinnvoll, auch wenn sich die Qualität des Gebäudes in jeglicher Hinsicht hierdurch verschlechtert?

Antwort: 14.06.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Vorhangfassade für neues Mehrfamilienhaus mit opaken Paneelen im EnEV-Nachweis berücksichtigen

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