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Kurzinfo:
Ein neues Wohnhaus wird im KfW-70-Effizienzstandard geplant, das der Bauherr
auch eine Förderung durch die KfW anstrebt. Da es an einer vielbefahrenen Straße
liegt, sieht das architektonische Konzept vor, dass das Gebäude auf der
Straßenseite durch einen warmen (beheizten) Gang erschlossen wird. Die
technischen Erläuterungen der KfW (FAQs) und auch die amtlichen Auslegung zur
EnEV 2009 geben vor, opake Elemente (verglast oder als Paneel) im
Referenzgebäude als Außenwand zu betrachten. Dies führt bei einem exemplarischen
Anteil von 50% / 50% opak / transparent zu sehr hohen bzw. teilweise nicht
machbaren Anforderungen an die bestehende Fassade. Es stellt sich die Frage wir
der Planer für die Berechnung des EnEV- und KfW-Nachweises in diesem Fall
verfahren sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Überhitzung, Hitzeschutz, Wärmeschutz, DIN, V, 18599, 4108-6,
4701-10, 12631, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG,
Energieeinsparungsgesetz, EnEG, anerkannte, Regeln, Technik,
Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot
Auftrag: Ein Fachmann
mit einem Abschluss als Master of Science (M.Sc.) hat den Auftrag erhalten für
die Planung eines neuen Mehrfamilienhauses die bauphysikalische Gesamtberatung
durchzuführen in Bezug auf die geltenden Anforderungen an den Wärme-, Feuchte-
und Schallschutz des Gebäudes.
Energetisch wird der KfW-70-Effizienzstandard geplant.
Praxis: Der Bauherr
plant ein neues Mehrfamilienhaus an einer stark befahrenen Straße zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht vor, das Gebäude auf der Straßenseite durch
einen warmen (beheizten) Gang zu erschließen. Dieser bietet nicht nur einen
optimalen Schallschutz sondern minimiert auch die Wärmebrücken und führt zu
einer kompakteren Gebäudehülle. Vor dem Laubengang ist eine Vorhangfassade – mit
einem 50-prozentigen Verglasungsanteil - vorgesehen.
Probleme:
Die technischen Erläuterungen der KfW (FAQs) und auch
die amtlichen Auslegung zur EnEV 2009 (vom Deutschen Institut für
Bautechnik, DIBt, Berlin veröffentlicht) geben vor, opake Elemente
(verglast oder als Paneel) im Referenzgebäude als Außenwand zu
betrachten. Dies führt bei einem exemplarischen Anteil von 50% / 50%
opak / transparent zu sehr hohen bzw. teilweise nicht machbaren
Anforderungen an die bestehende Fassade.
Beispielrechnung des Fragestellers:
Referenzgebäude: 50 % opak + 50 % Transparent + dUwb
= 0,5*0,28 + 0,5*1,3 + 0,05 = 0,84 [W/m²K]
Für den KfW-70-Standard ist eine Unterschreitung auf
85% gefordert. Das heißt der Ucw-Wert der Fassade muss
0,84*0,85=0,71 [W/m²K] betragen. Dies ist ein sehr hoher Wert der
nur mit großem Aufwand zu erreichen ist. Sieht man die opaken Elemente im Referenzgebäude (RG)
als Außenwand (U=0,28) und die transparenten Elemente als Fenster
(U=1,30) Ergeben sich diese geschilderten, äußerst hohen und nicht
sinnvollen Anforderungen.
Dem Fragesteller ist bewusst, dass er den H’T
Wert und nicht den U-Wert auf 85% unterschreiten muss und er das
Bauteil somit an anderer Stelle ausgleichen kann. Im vorliegenden
Fall ist der Anteil der Vorhangfassade jedoch dermaßen groß, so dass
ein Ausgleich nicht mehr möglich ist. Unser Fragestelle findet insbesondere die Tatsache
fragwürdig, dass bei vollflächiger Verglasung der Anforderungswert
deutlich lascher wird (dann Ucw=1,3+0,05), obwohl
letztendlich der Heizenergiebedarf steigt und sich der sommerliche
Wärmeschutz verschlechtert.
Im Referenzgebäude nach EnEV 2014 ist eine
Vorhangfassade nur für Nichtwohngebäude vorgesehen, bei Wohngebäuden
ist kein Referenzwert hinterlegt. Es stellt sich die Frage wie mit
der Vorhangfassade bei Wohngebäuden im Referenzgebäude umzugehen
ist. Sollte bei Vorhangfassade nicht ein anderer Wert
angesetzt werden als der U-Wert für Außenwände und Fenster. In der
„Handrechnung“ hat der Fragesteller den Wärmebrückenzuschlag nur auf
Seiten des Referenzgebäudes berücksichtigt (hier ist gemäß o. g.
Überlegung keine Vorhangfassade angesetzt), jedoch nicht auf Seiten
des Ucw. Der Ucw – Wert beinhaltet in der
Regel bereits die Zuschläge für Wärmebrücken.
Fragen: Wie ist mit
der Vorhangfassade bei Wohngebäuden im Referenzgebäude für den EnEV-Nachweis
rechnerisch umzugehen? Muss unser Fragesteller dem Bauherrn raten wenn er die
Förderung in Anspruch nehmen will, das Gebäude sowohl energetisch als auch
hinsichtlich sommerlicher Überhitzungen schlechter auszuführen als bislang
geplant (größerer Glasanteil)? Ist das skizzierte Vorgehen, opake Paneele eines
Gebäudes im Referenzgebäude als "Außenwand" anzusetzen wirklich sinnvoll, auch
wenn sich die Qualität des Gebäudes in jeglicher Hinsicht hierdurch
verschlechtert?
Antwort:
14.06.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Vorhangfassade
für neues Mehrfamilienhaus mit opaken Paneelen im EnEV-Nachweis
berücksichtigen
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