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Kurzinfo: Eine Diplomingenieurin soll für ein neues Wohnhaus –
welches den KfW70 Effizienzhaus-Standard erfüllen soll – die Energiebilanz nach
EnEV 2009 durchführen für den EnEV-Nachweis. Der Bauherr wünscht eine
Photovoltaik (PV)-Anlage einzusetzen zur Heizungsunterstützung und zur Erwärmung
des Trinkwassers. Er möchte für diese Zwecke keine thermische Solaranlage
einsetzen. Das Wohngebäude soll einerseits die Anforderung an ein KfW70-
Effizienzhaus erfüllen und andererseits auch die speziellen Randbedingungen für
die Berechnung KfW-Effizienzhaus berücksichtigen. Es stellt sich die Frage, wie
die Energiebilanz nach EnEV 2009 / 2014 berechnet wird und wie die
entsprechenden Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geführt werden.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Eine
Diplomingenieurin soll für ein neu zu errichtendes Wohnhaus – welches den KfW70
Effizienzhaus-Standard erfüllen soll – die Energiebilanz nach EnEV 2009
durchführen für den EnEV-Nachweis.
Praxis: Der Bauherr
wünscht eine Photovoltaik (PV)-Anlage einzusetzen zur Heizungsunterstützung und
zur Erwärmung des Trinkwassers. Er möchte für diese Zwecke keine thermische
Solaranlage einsetzen.
Die Heizung soll auf folgendem Konzept basieren:
• Heizwärmeerzeuger 1 ist ein Gas-Brennwertkessel.
• Heizwärmeerzeuger 2 ist eine Biomasse-Einzelfeuerstätte mit Wassertasche.
• Heizwärmeerzeuger 2 ist in die Zentralheizung eingebunden.
Der Bauherr möchte ausdrücklich keine Solarthermie (thermische Solaranlage)
einsetzen, sondern nur eine PV-Anlage zur Stromerzeugung für seine Heizung und
Trinkwassererwärmung. Als Zusatzheizung möchte er einen Elektro-Heizstab
vorsehen.
Probleme: Der
Wegfall der Solarthermie führt dazu, dass das Haus den KfW70-Standard nicht
erfüllt und der entsprechende Nachweis auch nicht erbracht werden kann.
Nach der Erfahrung unserer Fragestellerin ist eine PV-Anlage mit der
beschriebenen Anlagentechnik für ein KfW70-Effizienzhaus nur dann ausreichend,
wenn der Biomasse-Einzelofen über 10 Prozent (%) bewertet wird. Es stellt sich
die Frage ob noch eine andere Lösung möglich wäre.
Das Wohngebäude soll einerseits die Anforderung an ein KfW70- Effizienzhaus
erfüllen und andererseits auch die speziellen Randbedingungen für die Berechnung
KfW-Effizienzhaus berücksichtigen.
Fragen: Wie dürfen die
Heizwärmeerzeuger in der Energiebilanz nach EnEV 2009 berücksichtigt werden bei
einer Trinkwassererwärmung von 10 %? Ist es erlaubt in der Energiebilanz nach
EnEV 2009 den Heizwärmeerzeuger 2 (Biomasse-Einzelfeuerstätte mit Wassertasche)
mit 40 % Deckungsanteil rechnerisch anzusetzen bei einer Trinkwassererwärmung
von 10 %? Wie gestaltet sich dieselbe Problematik bei der Energiebilanz nach
EnEV 2014? Wie erfolgt der Nachweis für das Wohnhaus für die Erfüllung der
Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011?
Antwort:
24.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Anlagentechnik
für KfW-70-Effizienzhaus mit Photovoltaik - ohne thermische
Solaranlage - im Nachweis nach EnEV und EEWärmeG berücksichtigen
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