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Kurzinfo: Ein Diplomingenieur soll für die Erweiterung eines
Mehrfamilienhauses im Bestand die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) und gegebenenfalls auch nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG 2011) führen. Es wird keine neue Heizung installiert. Der Anbau wird
an die bestehende Heizung angeschlossen. Der Anbau erhält keinen Zugang zum
Bestand. Er verfügt über einen eigenen Eingang. Es stellt sich die Frage, die
Erweiterung als Anbau oder selbstständiger Neubau angesehen wird und wie der
EnEV-Nachweis erstellt wird und ob das EEWärmeG in diesem Fall greift.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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sommerlicher, Wärmeschutz,
Auftrag: Ein
Diplomingenieur soll für die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses im Bestand die
Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und gegebenenfalls auch
nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) führen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand. An dieses soll eine Erweiterung
angebaut werden, die eine abgeschlossene Wohnung enthält. Es wird keine neue
Heizung installiert. Der Anbau wird an die bestehende Heizung angeschlossen. Der
Anbau erhält keinen Zugang zum Bestand. Er verfügt über einen eigenen Eingang.
Probleme: Bei einer
Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um über 50 Quadratmetern (m²) neu
hinzukommender, zusammenhängender Nutzfläche, für die kein Wärmeerzeuger
eingebaut wird, fordert die EnEV 2014 lediglich, dass die in Anlage 3
(Anforderungen an Bauteile im Baubestand) festgelegten Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden sowie den Nachweis für
den sommerlichen Wärmeschutz.
Bei einem „Bauteilnachweis“ müssen, anders als bei einem Neubau, weder die
Nutzung von erneuerbaren Energien noch von anerkannten Ersatzmaßnahmen nach dem
EEWärmeG 2011 nachgewiesen werden.
Fragen: Handelt es
sich bei diesem Anbau ein selbstständiges neues Gebäude, welches unter die
Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 fällt? Wie wäre diese Anforderung mit dem
Nachweis nach EnEV 2014 zu vereinbaren und wie wäre der Nachweis zu führen? Ist
im Falle, dass es sich um eine Erweiterung handelt, das EEWärmeG einzuhalten?
Antwort:
20.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachweise
nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 für großflächigen Anbau an ein
Mehrfamilienwohnhaus im Bestand mit Anschluss an die
Bestandsheizung
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