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Kurzinfo: Eine Diplom-Ingenieurin führt für ein zu errichtendes,
gemischt genutztes Gebäude den Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011. Der
Nichtwohngebäudeteil wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Nutzung von
Abwärme und der Wohnungsteil des Gebäudes wird mittels Brennwerttechnik beheizt.
Es stellt sich die Frage ob man zur Erfüllung der EnEV 2014 und des EEWärmeG
2011 die Anlagentechnik in diesem Gebäude zusammenfassen kann auch wenn die
Anlage für den Nichtwohngebäudeteil sich von der Anlage des Wohngebäudeteiles
unterscheidet.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, Wohngebäude, Wohnbau,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, gemischt, benutztes, Gebäude,
Mischnutzung, §, 22, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsanlage,
Heizsystem, Wärmepumpe, Luft, Wasser, Luft-Wasser-Wärmepumpe,
Abwärme, Abwärmenutzung, Brennwerttechnik, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, Nutzungspflicht, Nutzungs-Nachweis, mehrere,
Heizsysteme, getrennt, gemeinsam, bilanzieren, Bilanzierung,
Nachweis, nachweisen, Flächenanteil, Beleuchtung,
Klimatisierung, wohnähnlich, Nutzung, nichtwohnähnlich,
Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin führt für ein zu errichtendes, gemischt genutztes Gebäude den
Nachweis nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011.
Praxis: In dem Gebäude
ist im Erdgeschoss eine Nichtwohnnutzung geplant und die Obergeschosse sind zum
Wohnen vorgesehen.
Die Anlagentechnik ist folgendermaßen geplant:
• Der Nichtwohngebäudeteil wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Nutzung von
Abwärme beheizt.
• Die Wohnungsteil des Gebäudes wird mittels Brennwerttechnik beheizt.
Probleme: Da es sich
um ein Gebäude handelt, stellt sich die Frage, ob man die Anlagentechnik als
Gesamtpaket betrachten kann und diese anteilig auf die verschiedenen Nutzungen
aufteilt, um den "Überschuss" an erneuerbaren Energien aus der Versorgung des
Nichtwohngebäudeteiles bei der Wohnnutzung zu berücksichtigen.
Fragen: Darf man zur
Erfüllung der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011 die Anlagentechnik in einem
Gebäude zusammenfassen, auch wenn die Anlage für den Nichtwohngebäudeteil sich
von der Anlage des Wohngebäudeteiles unterscheidet?
Antwort:
13.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
nach EnEV 2014 und EEWärmeG: Berücksichtigung der Heizungsanlage
für ein Gebäude, welches als Nichtwohn- und Wohngebäude genutzt
wird
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