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Kurzinfo: Eine Energieberaterin hat den Auftrag erhalten für ein
KfW-Effizienz-Einfamilienhaus den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis und
KfW-Effizienzhaus-Nachweis zu führen. Für die Heizung sind Brennwertgeräte
geplant und das Haus ist mit einem dezentralem Zu-und Abluftsystem ausgestattet.
Die Planerin berechnet den EnEV-Nachweis nach DIN V 4108-6 (Berechnung
Jahresheizwärmebedarf) und DIN V 4701-10 (Bewertung Anlagentechnik) mit Eingabe
der detaillierten Anlagentechnik gemäß den Herstellerwerten der Geräte. Zur
dezentralen Lüftung hat sie für jedes Haus ein Effizienzprotoll vom
Lüftungshersteller erhalten. Die Anlagen sind nach der Nennlüftung DIN 1946-6
(Raumlufttechnik) ausgelegt. Es stellt sich die Frage, wie der
Anlagen-Luftwechsel bei der Nachweis-Berechnungen berücksichtigt wird und welche
Daten der Lüftungsanlage die Planerin in die EnEV-Software eingeben sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
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Auftrag: Eine
Energieberaterin hat den Auftrag erhalten für ein neues KfW-Effizienzhaus den
öffentlich-rechtlichen EnEV- und KfW-Effizienzhaus-Nachweis zu führen.
Praxis: Für mehrere
neu geplante Einfamilienhäuser sollen EnEV-Nachweise im öffentlich-rechtlichen
Verfahren erstellt werden, teilweise auch als KfW 70-Effizienzhäuser.
Für die Heizung sind jeweils Brennwertgeräte geplant mit dezentralen Zu-und
Abluftsystemen.
Die Planerin berechnet den EnEV-Nachweis nach DIN V 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) in Verbindung mit DIN V 4701 (Energetische Bewertung
heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung,
Lüftung) und berücksichtigt die Anlagentechnik gemäß den Herstellerwerten der
Geräte.
Zur dezentralen Lüftung hat sie für jedes Haus ein Effizienzprotoll vom
Lüftungshersteller erhalten. Die Anlagen sind nach der Nennlüftung der DIN 1946
(Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen,
Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme
(Abnahme) und Instandhaltung) ausgelegt.
Probleme: Im
Effizienzprotokoll der jeweiligen Haustypen schwankt der angegebene Wert für den
effektiven Wirkungsgrad des Lüftungssystems nach dem Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt) von 80 bis 85 Prozent (%).
Die spezifische Leistungsaufnahme des Lüftungssystems ist bei allen Haustypen
gleich angegeben und zwar mit 0,09 Watt pro Kubikmeter pro Stunde (W/m³/h).
Die Anlagen-Luftwechselrate des Systems schwankt je nach Haustyp von 0,4 bis
0,65 pro Stunde (h-1). (Dies resultiere, wie die Planerin vom Hersteller erfuhr,
auf den Anforderungen der Nennlüftung nach DIN 1946-6)
Leider konnte der Planerin bisher keine verbindliche Antwort bezüglich des
EnEV-Nachweises als öffentlich-rechtlichem Nachweis erhalten.
Das Referenzgebäude rechnet sie mit einem Anlagenluftwechsel von 0,4 h-1.
Für das tatsächliche Gebäude liegt der Planerin das Effizienzprotokoll des
Lüftungsherstellers mit einem Anlagen-Luftwechsel von beispielsweise 0,5 h-1
vor.
Die Wärmerückgewinnung (WRG) berücksichtige die Planerin bei der Anwendung der
DIN 4701-10.
Im Berechnungsprogramm für den Nachweis hat sie bei der Lüftungsanlage die WRG
aus dem Effizienzprotokoll beispielsweise mit 83 % eingegeben.
Die spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren gibt sie ebenfalls mit 0,09
W/m³/h gemäß Effizienzprotokoll und Technischen Daten des Herstellers ein.
Es stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Anlagen-Luftwechsel verhält!
Der mittlere Anlagenluftwechsel nach DIN 4701-10 ist standardmäßig mit 0,4 h-1
im Anhang D 3 (Berechnungsverfahren zur Ermittlung des bezogenen
Jahresheizwärme-, Jahresheizenergie- und Primärenergiebedarfs mittels des
Monatsbilanzverfahrens) der DIN 4108-6 angegeben. Geringere Anlagenluftwechsel
sind unter gewissen Bedingungen erlaubt. Betriebsweisen, die für die Abluft
kurzzeitig erhöhte Luftbelastungen einstellbar sind bleiben unberücksichtigt.
Die Planerin findet keine Aussage zu einer geplanten Anlage, die höher ausgelegt
wird, wie in diesen Protokollen.
Die DIN V 4701-10 bringt auch Korrekturfaktoren für erhöhten Anlagenluftwechsel.
Wenn die Planerin den erhöhten Luftwechsel einsetzt und dazu den Korrekturfaktor
aus der oben angegebenen Vornorm, verschlechtert sich natürlich der
Primärenergiebedarf (QP).
Die Energieberaterhotline der KfW teilte der Planerin auf Anfrage mit, sie
müsste die Daten der Bauaufsichtlichen Zulassung verwenden und mit einem
Luftwechsel von 0,4 rechnen.
Angaben für das detaillierte Verfahren nach 4701-10 finden sich in der Zulassung
des Lüftungsherstellers. Hier sind 85 % WRG angegeben, jedoch fehlen konkreten
Angaben zur Leistungsaufnahme der Ventilatoren. Die Zulassung umfasst nur ein
Diagramm mit Kennlinien, wobei keine bis 0,09 hinunter reicht. Alle Kennlinien
beginnen etwa bei 0,30 und steigen an.
Auf Rückfrage an den Lüftungshersteller, wie dieses Diagramm zu lesen sei und
wie man eine Eingabe im EnEV-Programm komme, erklärte man der Planerin, sie
müsste sich an das Effizienzprotokoll und die dort angegebenen Werte halten. Ob
der Korrekturwert für erhöhten Luftwechsel berücksichtigt werden müsste, wussten
sie auch nicht.
In der Fachliteratur hat die Planerin auch keine Antwort dazu gefunden. Mit dem
Europäischen Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte e.V. (TZWL) hat sie auch
diese Fragen telefonisch erörtert. Da die Anlagen des Lüftungsherstellers jedoch
nicht gelistet sind, konnte man der Planerin beim TZWL auch nicht weiterhelfen.
Fragen: Wie verhält es
sich mit dem Anlagen-Luftwechsel bei der Nachweisführung? Welche Daten muss die
Planerin bei der Berechnung des öffentlich-rechtlichen Nachweises eingeben für
folgende Werte: Anlagenluftwechsel mit oder ohne Korrekturfaktor,
Wärmerückgewinnung (WRG) oder Leistungsaufnahme der Ventilatoren?
Antwort:
23.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Öffentlich-rechtlichen
Nachweis nach EnEV 2014 und für die KfW-Förderung eines neuen
KfW-Effizienz-Hauses mit dezentralen Zu- und Abluftanlage führen
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