Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Fünf neue Wohngebäude planen:
Nachweise nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 führen und vorläufige Energieausweise ausstellen

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Kurzinfo:
Für eines der fünf neuen Wohngebäude ist zur Einhaltung des EEWärmeG 2011 ein Brennwertkessel und Solaranlage vorgesehen. Die Solarthermie soll die Heizung unterstützen und das Warmwasser erwärmen. Der Bauherr möchte die restlichen Häuser heizungstechnisch dermaßen ausstatten, dass alle Wohngebäude die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 gemeinsam erfüllen, wie es laut § 6 (Versorgung mehrerer Gebäude) des Gesetzes zulässig ist. Es stellt sich die Frage welche Möglichkeiten für die restlichen vier Wohngebäude für die Erfüllung der die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 bestehen und die Energiebilanz für die Berechnung der Energieausweise für die fünf Gebäude nach EnEV 2014 geführt wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, neu, zu, errichten, bauen, planen, Neubau, Wohngebäude, Wohnbau, Haus, Häuser, Wohnhaus, Brennwert, Kessel, Brennwertkessel, Heizung, Solar, Solarthermie, Solaranlage, Nutzungspflicht, erneuerbar, Energie, Quartierslösung, mehrere, Gebäude, Energieausweis, Energiebilanz, Bilanz, Nachweis, EnEV-Nachweis, Warmwasser, Versorgung, versorgen, Baugenehmigung, Anlage, Berechnung, berechnen

Auftrag: Eine Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten für den Antrag für die Baugenehmigung von fünf neu zu errichtenden Wohngebäuden die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu führen sowie vorläufige Energieausweise auszustellen. Sie beabsichtigt die Energieausweise mit dem Aufdruck "Vorschau" auszudrucken und den Auftraggeber darauf hinweisen, dass der endgültige Energieausweis – auf der Grundlage der fertig gestellten Wohngebäude - auch Registriernummern umfassen werden.

Praxis: Es handelt sich um fünf neue Wohngebäude, für die der Bauherr die Baugenehmigung beantragen will. Gemäß der entsprechenden Landesbauordnung muss er mit seinem Bauantrag auch die Energie-Nachweise nach der EnEV 2014 sowie nach dem EEWärmeG 2011 mit einreichen. Die Diplomingenieurin soll die Nachweise führen.

Probleme: Für ein Wohngebäude wird zur Einhaltung des EEWärmeG ein Brennwertkessel in Verbindung mit Solarthermie vorgesehen. Die Solaranlage soll die Heizung unterstützen und das Warmwasser erwärmen.
Der Bauherr möchte die restlichen Häuser heizungstechnisch dermaßen ausstatten, dass alle Wohngebäude die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 gemeinsam erfüllen, wie es laut § 6 (Versorgung mehrerer Gebäude) des Gesetzes zulässig ist.

Fragen: Welche Möglichkeiten bestehen für die restlichen vier Wohngebäude die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 zu erfüllen? Wie wird die Energiebilanz für die Berechnung der Energieausweise für die fünf Gebäude nach EnEV 2014 geführt?

Antwort: 04.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Fünf neue Wohngebäude planen: Nachweise nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 führen und vorläufige Energieausweise ausstellen

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