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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur prüft den vorgelegten Wärmeschutznachweis für drei neue
Mehrfamilienhäuser und soll auch die Energieausweise ausstellen. Die drei
freistehenden Gebäude sind über eine Tiefgarage verbunden und werden gemeinsam
über die Heizungsanlage im Keller eines der drei Gebäude versorgt. Der
Wärmeschutznachweis hat ein anderes Ingenieurbüro erstellt, welches auch eine
Bestätigung für einen Antrag für eine KfW-Förderung abgegeben hat. Es stellt
sich die Frage, wie eine gemeinsame Heizungsanlage in den Berechnungen für den
EnEV-Nachweis berücksichtigt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
EnEV-Nachweis, Wärmeschutznachweis, Haus, Mehrfamilienhaus Oma
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Förderkriterien, Heizungsanlage, Wärmeleistung, Nah-/Fernwärme,
Nahwärme, Fernwärme, technische, Ausstattung, Dimensionierung,
Regeln, Datenaufnahme, Datenverwendung, bestand, Baubestand,
Änderung, Wärmebedarf, bewerten, DIN, V, 18599, 4701-10,
Übergangsvorschrift, Verordnungsgeber, Rechenverfahren,
Ausnahmefall,
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten einen vorgelegten Wärmeschutznachweis
zu prüfen und einen Energieausweis auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich hier um drei freistehende Mehrfamilienhäuser, die über eine Tiefgarage
miteinander verbunden sind. Die Versorgung erfolgt über eine gemeinsame
Heizungsanlage, die im unbeheizten Keller eines der drei Gebäude steht. Der
Wärmeschutznachweis wurde von einem anderen Ingenieurbüro erstellt, welches auch
unabhängig eine Bestätigung für den Antrag für eine KfW-Förderung abgegeben hat.
Probleme:
• Antwort auf einen früheren Praxisfall:
Gemäß einer früheren Praxis-Antwort in EnEV-online „Energieausweis ausstellen
für zwei neue Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Wärmepumpe“ muss jedes Gebäude
für sich getrennt betrachtet und jeweils ein eigener Energieausweis erstellt
werden. In dem Fall steht der Wärmeerzeuger im unbeheizten Keller eines der drei
Gebäude. Deshalb muss für die beiden anderen Gebäude als Art der Versorgung
„Nah- bzw. Fernwärme“ in der EnEV-Berechnung angesetzt werden.
• Primärenergiefaktor ermitteln:
Die Ermittlung eines Primärenergiefaktors für die Wärmebereitstellung,
beispielsweise nach AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 (Energetische Bewertung von
Fernwärme - Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für
Fernwärmeversorgungssysteme) ist nach der Erfahrung unseres Fragestellers sehr
aufwendig und praxisfern. Auch müsste ein zusätzlicher Sachverständiger
beauftragt werden um einen anlagenspezifischen Primärenergiefaktor zu ermitteln!
Das Arbeitsblatt ist nach Angaben der AGFW auch eher für den Einsatz bei
Großanlagen geeignet.
Hier stellt sich die Frage, ob es zu dieser
Betrachtungsweise eine Alternative gibt:
• Rechenmethodik der KfW-Förderkriterien:
Betrachtet man die „Liste der Technischen FAQ“ der KfW, kann gemäß Punkt 5.10
(gemeinsame Heizungsanlage) diese rechnerisch angesetzt werden als:
- Nahwärme oder
- „eine jeweils (für jedes einzelne Gebäude) fiktive Heizungsanlage gleicher
Bauart
und Betriebsweise jedoch mit entsprechend reduzierter Größe und Leistung“.
Der Fragesteller berichtet, dass die KfW diese Vorgehensweise auch für Neubauten
bestätigt hätte.
• Keine abweichenden Berechnungen:
Der Bauherr möchte verständlicherweise nicht zwei voneinander abweichende
Berechnungen erhalten. Er möchte zwar mit dem KfW-Standard werben (Berechnung
mit fiktiven Heizungen), doch möchte er dem Mieter nicht den Energieausweis
(beispielsweise die abweichender Berechnung mit Primärenergiefaktor für
Nahwärme) mit abweichendem Ergebnis vorlegen müssen.
Fragen: Wie kann eine
gemeinsame Heizung für drei freistehenden Mehrfamilienhäuser in der
EnEV-Nachweis-Berechnung angesetzt werden? Gibt es eine Alternative zu einer
Berechnung des anlagenspezifischen Primärenergiefaktors durch einen
Sachverständigen? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es für die
vorliegende Heizungsanlage keine pauschalen f-Werte gibt? Ist der „Einsatz
mehrerer fiktiver Heizungsanlagen“ eine mögliche Alternative in der Praxis?
Antwort:
03.03.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Gemeinsame
Heizung für drei Mehrfamilienhäuser im Energieausweis nach EnEV
2009 und EnEV 2014
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