Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis nach EnEV 2014 ausstellen
für ein leerstehendes Wohnhaus im Bestand

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur soll den Energieausweis für ein Einfamilien-Wohnhaus im Bestand erstellen. Das Haus steht allerdings leer und ist unsaniert. Es befindet sich in einem Rohbauzustand, da der letzte Eigentümer schon mit Umbauarbeiten begonnen hatte. Auch das Baujahr des Hauses ist unbekannt. Weder die bestehende Heizungsanlage noch die Systemgrenze des ehemaligen beheizten Bauvolumens können ermittelt werden. Es stellt sich die Frage ob ein Energieausweis ausgestellt werden muss und wie der Fachmann ggf. die Systemgrenze und die Heizungsanlage für die Berechnungen annehmen sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Wohnhaus, Neubau, Rohbau, Leerstand, leerstehend, unsaniert, Heizung, Systemgrenze, Ausweis, Pflicht, Befreiung, Ausnahme, Bestand, Baubestand

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten einen Energieausweis für ein Wohnhaus im Bestand auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein Einfamilienhaus im Bestand.

Probleme: Das Wohnhaus ist leerstehend und unsaniert.
Es befindet sich in einem Rohbauzustand, da der letzte Eigentümer schon mit Umbauarbeiten begonnen hatte.
Das Baujahr des Hauses ist unbekannt.

Fragen: Muss bei einem leerstehenden Gebäude ohne Heizungsanlage ein Energieausweis erstellt werden? Wenn ein Energieausweis erstellt werden muss, was für eine Heizungsanlage wird angesetzt und wie wird das beheizte Gebäudevolumen ermittelt?

Antwort: 21.07.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis nach EnEV 2014 ausstellen für ein leerstehendes Wohnhaus im Bestand

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