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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur soll den Energieausweis für ein Einfamilien-Wohnhaus
im Bestand erstellen. Das Haus steht allerdings leer und ist unsaniert. Es
befindet sich in einem Rohbauzustand, da der letzte Eigentümer schon mit
Umbauarbeiten begonnen hatte. Auch das Baujahr des Hauses ist unbekannt. Weder
die bestehende Heizungsanlage noch die Systemgrenze des ehemaligen beheizten
Bauvolumens können ermittelt werden. Es stellt sich die Frage ob ein
Energieausweis ausgestellt werden muss und wie der Fachmann ggf. die
Systemgrenze und die Heizungsanlage für die Berechnungen annehmen sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Wohnhaus,
Neubau, Rohbau, Leerstand, leerstehend, unsaniert, Heizung,
Systemgrenze, Ausweis, Pflicht, Befreiung, Ausnahme, Bestand,
Baubestand
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten einen Energieausweis für ein
Wohnhaus im Bestand auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Einfamilienhaus im Bestand.
Probleme: Das
Wohnhaus ist leerstehend und unsaniert.
Es befindet sich in einem Rohbauzustand, da der letzte Eigentümer schon mit
Umbauarbeiten begonnen hatte.
Das Baujahr des Hauses ist unbekannt.
Fragen: Muss bei einem
leerstehenden Gebäude ohne Heizungsanlage ein Energieausweis erstellt werden?
Wenn ein Energieausweis erstellt werden muss, was für eine Heizungsanlage wird
angesetzt und wie wird das beheizte Gebäudevolumen ermittelt?
Antwort:
21.07.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
nach EnEV 2014 ausstellen für ein leerstehendes Wohnhaus im
Bestand
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