Anhebung des energetischen
Standards in zwei Stufen:
Erinnern wir uns: Die Bundesregierung schlug in
ihren Referenten-Entwürfen für die EnEV-Novelle
eine zweistufige Anhebung des energetischen
Standards vor: 1. beim Inkrafttreten der geänderten EnEV 2. ab dem Jahr 2016
Was die
voraussichtlich gesteigerten Baukosten
anbelangt, so begründete die Regierung den
gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der
EnEV-Anforderungen folgendermaßen:
"Erfüllungsaufwand
für Bürgerinnen und Bürger: Bürgerinnen und
Bürgern entsteht durch die Anhebung der
Neubaustandards für Wohngebäude ein
Erfüllungsaufwand als einmaliger
Investitionsaufwand von etwa 220 Millionen Euro
jährlich; das bedeutet Mehrkosten pro
Wohngebäude von bis zu etwa 1,7 Prozent. Dieser
Aufwand kann sich grundsätzlich auch in den
Mieten niederschlagen. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine weitere
Anhebung der Neubaustandards ein zusätzlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 264 Millionen
Euro entstehen. Ein weiterer jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 150 000 bis
300 000 Euro entsteht durch die zu erwartende
Verteuerung von Immobilienanzeigen.
Weitere Kosten:
Auf Grund der vorgesehenen Regelungen sind
geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Die
Nachfrage nach Bauprodukten von hoher
energetischer Qualität wird steigen. Da solche
Produkte mehr und mehr zu Standardprodukten
werden, ist für diese mit einem Sinken der
Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung
und Vertrieb oder wenigstens mit stabilen
Preisen zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei
früheren
Novellierungen auf. Für das Mietniveau sind
Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu
gebauten Wohnungen und Häusern auf Grund höherer
Investitionsanforderungen nicht auszuschließen,
weil investiv bedingte Steigerungen der Mieten
und Gesamtwohnkosten
zwar in der Regel, aber nicht immer durch die
eingesparten Energiekosten der Nutzer
kompensiert werden." |
Bund: Entwurf für die EnEV-Novelle - 08.02.2013
Als wissenschaftliche Grundlage und Erklärung der
wirtschaftlichen Vertretbarkeit für die geplante
Anhebung der energetischen Anforderungen diente der Bundesregierung die Studie
"Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten
für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung",
veröffentlicht auch als Pdf-Download auf den BBSR-Seiten: |
BMVS:
Gutachten für die EnEV-Fortschreibung

Energetische Verbesserung in
einer Stufe ab 2016:
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat der
EnEV-Novelle nur zugestimmt mit etlichen
Maßgaben, zu der auch die Anhebung des
energetischen Standards in einer
einzigen Stufe gehörte. Als Begründung führte
der Bundesrat folgende Argumente auf:
"Aufgrund der
langfristigen Planungszeiten sollten Änderungen
der Anforderungen nicht so kurzfristig (2014)
und nicht so häufig (Zwei-Jahres-Abstand)
erfolgen. Dies auch deshalb, da sich durch das
Zusammenspiel mit dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das nicht
zeitgleich novelliert wird, ohnehin zusätzliche
Änderungen der Anforderungswerte ergeben. Das
Zusammenlegen der beiden Verschärfungsstufen in
der EnEV 2012 ermöglicht sowohl für den Vollzug
als auch für die Aufsteller, die Planer und die
Bauherren eine verlässlichere
Planungssicherheit. Das Zusammenlegen der Verschärfungsstufen
umfasst sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude,
da für beide Gebäudetypen die abgegebenen
Begründungen gleichermaßen gelten. Zudem sind die vorgesehenen Schritte im
Vergleich zum letzten Schritt des ehemaligen
Anforderungsniveaus der EnEV 09 zur EnEV 07 mit
jetzt jeweils vorgesehenen etwa 12,5 Prozent
klein.
Das Aufschieben
der Verschärfung der EnEV gibt der Novellierung
des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zudem die
Möglichkeit, noch vor Eintreten der Verschärfung
im Jahre 2016 zu reagieren, um gegebenenfalls
aus dem Zusammenspiel der beiden Verpflichtungen
nicht bedachte Härtefälle zu berücksichtigen.
Die zweistufige
Veränderung des Primärenergiefaktors für Strom
wird ebenfalls zu einer Stufe zusammengelegt.
Anderenfalls würde das Anforderungsniveau für
mit einer Wärmepumpe beheizte Gebäude deutlich
reduziert."
|
Bundesrat: Beschluss zur EnEV-Novelle - 11.10.13

Wie verteuert
die EnEV die Baukosten?
"Es gibt keinen
Zusammenhang zwischen steigenden Baupreisen und
energetischen Anforderungen" schlussfolgerte die
Deutsche Unternehmerinitiative Energieeffizienz
(DENEFF) im November 2014. In einer
Initialstudie hatten sich das
Beratungsunternehmen Ecofys und das
Architekturbüro Schulze Darup & Kollegen
wissenschaftlich mit dieser Behauptung
auseinandergesetzt. Anhand wesentlicher Bauteile
wie Außenwänden, Satteldächern, Fenstern und
Heizungspumpen sowie am Beispiel eines Neubaus
einer Doppelhaushälfte hatten sie untersucht,
wie sich die Kosten zwischen 1990 und 2014 bei
gestiegenen Effizienzanforderungen tatsächlich
entwickelt hätten. Weitere Informationen und den
Bericht der genannten Studie finden Sie unter: |
DENEFF: Studie berechnet Preisentwicklung
"Jede Verschärfung
der Energieeinsparverordnung hat die Kosten im
Wohnungsbau überproportional erhöht. Und schon
bald steht ein weiterer Preisanstieg bevor,
gegen den die Mieter machtlos sind." verkündete
die überregionale Zeitung Welt im Internet am 1.
April 2015. Dies war keineswegs als Aprilsscherz
gemeint: Als Argumente brachte der Autor die
Zahlen des Statistischen Bundesamtes sowie die
Schlussfolgerungen einer Studie der
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge)
in Kiel vom August 2014. "Zwei Drittel der seit
dem Jahr 2000 erfolgten Kostensteigerungen sind
eine direkte Folge der EnEV." fasst Arge
Geschäftsführer Dietmar Walberg das Fazit dieser
Studie zusammen. Am 23. April 2015 stellt das Verbändebündnis
Wohnungsbau auf dem 7. Wohnungsbau-Tag 2015 in
Berlin die aktuelle Studie "Kostentreiber für
den Wohnungsbau" vor. Man darf gespannt sein. Wir werden weiterhin für Sie berichten. |
Welt: Wohnen in Deutschland wird teurer
|
Verbändebündnis: 7. Wohnungsbau-Tag 2015
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

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