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Kurzinfo: Ein Diplom-Wirtschaftsingenieur ist für einen
Bauträger tätig, der Wohnungen in verschiedenen Projektphasen anbietet und
verkauft – manche werden noch geplant und andere befinden sich bereits in der
Bauphase. Um potenzielle Käufer zu informieren, schaltet das Unternehmen auch
Anzeigen in kommerziellen Medien wie Zeitungen oder Internet-basierten
Immobilienportalen. Es stellt sich die Frage, wann ein Energieausweis
auszustellen ist und ob der Bauträger in den Anzeigen auch Energie-Kennwerte
nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angeben muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Wirtschaftsingenieur ist für ein Unternehmen tätig, welches Wohnungen als
Bauträger-Projekte anbietet und verkauft.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um Neubauten – Wohnungen in neu errichteten Immobilien.
Diese werden in verschiedenen Phasen angeboten und verkauft:
• Manche Wohngebäude müssen erst noch projektiert werden.
• Andere Wohngebäude befinden sich bereits in der Bauphase.
Um potenzielle Käufer über die angebotenen Wohnungen zu informieren, schaltet
das Unternehmen auch Immobilienanzeigen in Zeitungen und spezialisierten
Portalen.
Probleme: Die EnEV
2014 fordert Energieausweise für Neubauten und Bestand. Auch verlangt sie, dass
in Immobilienanzeigen unter bestimmten Voraussetzungen Energie-Angaben mit
veröffentlicht werden. Es stellt sich die Frage hier ein Energieausweis
auszustellen ist und ob der Bauträger in den Anzeigen auch Energie-Kennwerte mit
angeben muss.
Fragen: Ab wann muss
in diesen Fällen ein Energieausweis ausgestellt werden? Ab wann müssen in
Immobilienanzeigen auch die Energie-Angaben zu den angebotenen Wohnungen mit
veröffentlicht werden?
Antwort:
26.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Bauträger-Pflichten:
Energieausweis und Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen für
Wohnungen, die verkauft werden vor der Planung oder in der
Bauphase
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