.
Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Fall um eine neu zu errichtende Reihenhausanlage mit
einer gemeinsamen Heizung. Diese liegt in einem Endhaus der Reihenhauszeile.
Jedes Reihenhaus liegt auf einem eigenen Grundstück, das auch im Grundbuch
eingetragen ist. Die Versorgung der anderen Häuser ist über eine Reallast im
Grundbuch gesichert.
Die Heizung im Endhaus versorgt die einzelnen Häuser über Leitungen durch die
Keller. Von dort gehen jeweils senkrechte Leitungen in die Geschosse der Häuser.
Am Abgang der Stichleitung zählt ein Wärmemengenzähler die Wärme. Gleiches gilt
beim Warmwasser. Die Zirkulationsleitung verläuft durch die einzelnen Keller. Am
Abgang zu den Stichleitungen sitzen Wasseruhren. Die Abrechnung der Gesamtkosten
sowie die Aufteilung auf die einzelnen Reihenhäuser übernimmt ein Hausverwalter.
Fragen: Ist es
zulässig, den Nachweis nach EnEV 2009 oder EnEV 2014 für die gesamte
Reihenhauszeile gemeinsam zu führen? Wie gestaltet sich die rechtliche Lage,
wenn der gemeinsame EnEV-Nachweis der Reihenhauszeile die Erfüllung der
Verordnung bestätigt, jedoch der einzelne Energieausweis diesem widerspricht?
Antwort:
27.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Neue
Reihenhauszeile mit gemeinsamer Heizung: EnEV-Nachweis führen
und Energieausweise ausstellen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, Reihenhaus,
Reihenhäuser, Reihenhauszeile, Reihenhausanlage, Endhaus,
Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnungsbau, neu, errichten, bauen,
Gebäude, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Anforderungen,
§, 3, 16, Heizung, gemeinsam,
|
|