Primärenergiefaktoren für die Bilanzierung des Gebäudes
Fachleute berücksichtigen bei der Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes auch die
Primärenergiefaktoren der eingesetzten Energieträger, wie
Heizöl, Erdgas, Nah- oder Fernwärme sowie elektrischen
Strom.
Diese Primärenergiefaktoren berücksichtigen alle Schritte
der Primärenergieerzeugung samt den Vorketten
(einschließlich Hilfsenergien) die zur Förderung,
Aufbereitung, Umwandlung, den Transport und die Verteilung
des entsprechenden Energieträgers nötig sind. Diese Faktoren
werden anhand der Modellierung der entsprechenden
Prozessketten ermittelt. Ein geeignet Rechenmodell ist das
Computerprogramm GEMIS.
Die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
definiert im Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren,
Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger), Anhang
A was Primärenergiefaktoren genau sind und wie man sie
ermittelt.
In der Tabelle A.1 (Primärenergiefaktoren) listet die Norm
die Primärenergiefaktoren (fp) nach Art der
Energieträger - jeweils insgesamt und für den jeweiligen
nichterneuerbaren Anteil auf. Die Energieträger führt die
Tabelle gesondert nach folgenden Kategorien auf: fossile
Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas oder Steinkohle), biogene
Brennstoffe (wie Biogas, Bioöl oder Holz), Nah-/Fernwärme
aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder aus Heizwerken (jeweils
für Fossile oder erneuerbare Brennstoff), elektrischer Strom
(als allgemeiner Strommix oder Verdrängungs-Strommix),
Umweltenergie (wie Solarenergie, Erdwärme oder Geothermie)
und nicht zuletzt für Abwärme innerhalb des Gebäudes (aus
bestimmten Prozessen).
Primärenergiefaktor für Strom mindert sich ab 2016!
In der weiter oben beschriebenen Tabelle der Norm ist der
Energieträger Strom wie folgt berücksichtigt:
Tabelle A.1 - Primärenergiefaktoren* |
Energieträger |
Primärenergiefaktoren fp |
insgesamt |
nicht
erneuerbarer Anteil |
A |
B |
Strom |
allgemeiner Strommix |
2,8 |
2,4 |
Verdrängungs-Strommix |
2,8 |
2,8 |
* Quelle: DIN V
18599, Teil 1, www.beuth.de
In der EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude)
regelt die Verordnung auch die Methoden zur Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und des zu
planenden Wohnhauses.
Für elektrischen
Strom fordert die EnEV 2014, dass Fachleute bei der
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs als Primärenergiefaktor
für den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016
nicht mehr der Wert aus der Norm - siehe oben - sondern
den Wert 1,8 verwenden.
Für
Strom, der den durch
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und nach
Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeist
wird gilt indessen der in der Norme angegebene Wert von 2,8.
Warum wird der
Primärenergiefaktor für Strom ab 2016 gemindert?
Als Erklärung bringen wir ein Zitat aus der offiziellen
Begründung der Bundesregierung zur neuen EnEV 2014:
"... wird der
Primärenergiefaktor für Strom der aktuellen Entwicklung
im Bereich der Einspeisung erneuerbaren Stroms in die
Übertragungsnetze angepasst. ... Zur Schaffung von
Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer späteren
punktuellen Änderung der EnEV wird der
Primärenergiefaktor für die Zeit ab dem Jahr 2016 ...
bereits jetzt im Hinblick auf die zu erwartenden
Zubauaktivitäten der erneuerbaren Energien im Stromnetz
auf 1,8 festgesetzt."

Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

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