Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV ab 2016 erhöht den Energie-Standard für neue Nichtwohngebäude 12.12.2015  | Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | Baukosten

EnEV ab 2016: Wie erhöhen sich
die Baukosten für neue Nichtwohngebäude?

EnEV hebt den Neubau-Standard ab 2016

© Foto: Pavel Losevsky - Fotolia.com

.

 

Aufzählung

Gesteigerte Kosten für die Wirtschaft

Aufzählung

Höhere Kosten für die öffentliche Verwaltung

Aufzählung

Grundlage der Anhebung des EnEV-Standards

Aufzählung

EnEV 2014 erhöht den Standard in einer Stufe

Aufzählung

Wie verteuert die EnEV die Baukosten?


Wie hoch wurden die gesteigerte Baukosten und der Mehraufwand für die Wirtschaft geschätzt?

Erinnern wir uns: Die Bundesregierung schlug in ihren Referenten-Entwürfen für die EnEV-Novelle eine zweistufige Anhebung des Energie-Standards für Neubauten vor:

  1. beim Inkrafttreten der geänderten EnEV

  2. ab dem Jahr 2016

Was die voraussichtlich gesteigerten Baukosten anbelangt, so begründete die Regierung den gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der EnEV-Anforderungen folgendermaßen:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
"Der Wirtschaft entsteht durch die Anhebung der Energieeffizienzstandards bei neuen Nichtwohngebäuden der Wirtschaft sowie bei den Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft ein Erfüllungsaufwand als einmaliger Investitionsaufwand in einer Höhe von etwa 776 bis 866 Millionen Euro jährlich. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine weitere Anhebung der Neubaustandards zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 684 bis 774 Millionen Euro entstehen.

Der Wirtschaft entsteht darüber hinaus infolge der Einführung eines Stichprobenkontrollsystems
für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Form von Informationspflichten in einer Größenordnung
von circa 2,6 Millionen Euro und 44 000 Stunden sowie durch die zu erwartende Verteuerung von Immobilienanzeigen ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 650 000 Euro bis 3,25 Millionen Euro."
|
Bund: Entwurf für die EnEV-Novelle - 08.02.2013

Wenn wir diese Beträge addieren, ergeben sich folgende Summen für die gesamte Erhöhung des EnEV-Standards von Neubauten:

Aufwand

Minimum

Maximum in €

Einmalige Investition für Neubauten

1.460.000.000 €

1.640.000.000 €

Jährlicher Erfüllungsaufwand für das neue Stichprobenkontrollsystem
für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

2.600.000.000 €

44.000 Stunden

 

Jährlicher Erfüllungsaufwand durch die zu erwartende Verteuerung von Immobilienanzeigen

650.000 €

3.250.000 €

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Wie hoch wurden die gesteigerte Baukosten und der gesteigerte Mehraufwand für die öffentliche Verwaltung geschätzt?

Erinnern wir uns: Die Bundesregierung schlug in ihren Referenten-Entwürfen für die EnEV-Novelle eine zweistufige Anhebung des Energie-Standards für Neubauten vor:

  1. beim Inkrafttreten der geänderten EnEV

  2. ab dem Jahr 2016

Was die voraussichtlich gesteigerten Baukosten anbelangt für die öffentliche Verwaltung, so begründete die Regierung den gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der EnEV-Anforderungen folgendermaßen:

Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung:
"Bund, Ländern und Gemeinden entsteht durch die Anhebung der Neubaustandards ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 bis 72 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine weitere Anhebung der Neubaustandards ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ebenfalls etwa 54 bis 72 Millionen Euro entstehen.

Den Ländern entsteht durch Einführung von Stichprobenkontrollen bei Neubauten, soweit
das Landesrecht keine solchen Kontrollen vorsieht, ein weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe von voraussichtlich nicht unter 150 000 Euro ...

sowie im Zusammenhang mit der Anwendung eines Kontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen ein weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe von circa 275 000 Euro
jährlich und ein einmaliger Installationsaufwand von circa 325 000 Euro. Davon entfallen etwa 2 454 Euro und knapp 43 Stunden jährlich auf Informationspflichten (Aufwand für Erfahrungsberichte der Länder)."
|
Bund: Entwurf für die EnEV-Novelle - 08.02.2013

Wenn wir diese Beträge addieren, ergeben sich folgende Summen für die gesamte Erhöhung des EnEV-Standards von Neubauten:

Aufwand

Minimum

Maximum in €

Einmalige Investition für Neubauten

108.000.000 €

144.000.000 €

Einführung von Stichprobenkontrollen bei Neubauten 150.000 €
Bemerkung: Diese Neuerung hat der Bundesrat "gekippt". Sie wurde nicht in die EnEV 2014 aufgenommen!

Jährlicher Erfüllungsaufwand für das neue Stichprobenkontrollsystem
für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

jährlich 272.546 €

einmaliger Installationsaufwand
325.000 €

 

Jährlicher Erfüllungsaufwand für den Erfahrungsbericht der Länder

2.454 €

43 Stunden

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Welche wissenschaftliche Erkenntnisse lagen der Anhebung des EnEV-Standards zugrunde?

Als wissenschaftliche Grundlage und Erklärung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für die geplante Verschärfung diente der Bundesregierung die Studie "Ergänzungsunter-Suchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung".

Dieses Ergänzungsgutachten lag u. a. dem Referentenentwurf für die Energieeinsparverordnung vom 15. Oktober 2012 zugrunde. Nachdem die zuständigen Gremien den Referentenentwurf vorgelegt hatten, haben sich maßgebliche Änderungen ergeben, die eine Ergänzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens erforderlich machten. Die gegenüber der Ursprungsuntersuchung maßgeblichen Änderungen werden im Ergänzungsgutachten mit den Ergebnissen der Neuberechnungen zusammenfassend dargestellt.

Diese Publikation finden Sie veröffentlicht auch als Pdf-Download auf den Webseiten des BBSR:
|
BMVS: Wirtschaftlichkeitsgutachten für EnEV-Fortschreibung

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Wieso erhöht die geltende EnEV 2014 den Energie-Standard für Neubauten in einer einzigen Stufe ab 2016?

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat der EnEV-Novelle nur zugestimmt mit etlichen Maßgaben, zu der auch die Verschärfung in einer einzigen Stufe gehörte. Als Begründung führte der Bundesrat folgende Argumente auf:

"Aufgrund der langfristigen Planungszeiten sollten Änderungen der Anforderungen nicht so kurzfristig (2014) und nicht so häufig (Zwei-Jahres-Abstand) erfolgen. Dies auch deshalb, da sich durch das Zusammenspiel mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das nicht zeitgleich novelliert wird, ohnehin zusätzliche Änderungen der Anforderungswerte ergeben. Das Zusammenlegen der beiden Verschärfungsstufen in der EnEV 2012 ermöglicht sowohl für den Vollzug als auch für die Aufsteller, die Planer und die Bauherren eine verlässlichere Planungssicherheit.

Das Zusammenlegen der Verschärfungsstufen umfasst sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, da für beide Gebäudetypen die abgegebenen Begründungen gleichermaßen gelten.
Zudem sind die vorgesehenen Schritte im Vergleich zum letzten Schritt des ehemaligen Anforderungsniveaus der EnEV 09 zur EnEV 07 mit jetzt jeweils vorgesehenen etwa 12,5 Prozent klein.

Das Aufschieben der Verschärfung der EnEV gibt der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zudem die Möglichkeit, noch vor Eintreten der Verschärfung im Jahre 2016 zu reagieren, um gegebenenfalls aus dem Zusammenspiel der beiden Verpflichtungen nicht bedachte Härtefälle zu berücksichtigen.

Die zweistufige Veränderung des Primärenergiefaktors für Strom wird ebenfalls zu einer Stufe zusammengelegt. Anderenfalls würde das Anforderungsniveau für mit einer Wärmepumpe beheizte Gebäude deutlich reduziert."

| Bundesrat: Beschluss zur EnEV-Novelle - 11.10.13

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Wie verteuert die EnEV die Baukosten?

"Es gibt keinen Zusammenhang zwischen steigenden Baupreisen und energetischen Anforderungen" schlussfolgerte die Deutsche Unternehmerinitiative Energieeffizienz (DENEFF) im November 2014. In einer Initialstudie hatten sich das Beratungsunternehmen Ecofys und das Architekturbüro Schulze Darup & Kollegen wissenschaftlich mit dieser Behauptung auseinandergesetzt. Anhand wesentlicher Bauteile wie Außenwänden, Satteldächern, Fenstern und Heizungspumpen sowie am Beispiel eines Neubaus einer Doppelhaushälfte hatten sie untersucht, wie sich die Kosten zwischen 1990 und 2014 bei gestiegenen Effizienzanforderungen tatsächlich entwickelt hätten. Weitere Informationen und den Bericht der genannten Studie finden Sie unter:
|
DENEFF: Studie berechnet Preisentwicklung

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

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-> Welche Bauvorhaben sind betroffen?

-> Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?

-> Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle

-> Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?

-> Wie erhöhen sich die Kosten und Aufwand?

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