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EnEV 2014: Praxishilfen 12.12.2015  | Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | Primärenergiebedarf

EnEV ab 2016: Wie senkt sich der zulässige Primärenergiebedarf neuer Nichtwohnbauten?

EnEV hebt den Neubau-Standard ab 2016

© Foto: Pavel Losevsky - Fotolia.com


Wer ein neues Nichtwohngebäude plant und baut, muss darauf achten, dass der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf des Gebäudes für die Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung den erlaubten Höchstwert nicht überschreitet. Diesen Höchstwert berechnet der Fachmann anhand eines Referenzgebäudes.

Das Referenz-Gebäude hat die gleiche Geometrie, Baumaße, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Gebäude. Die Angaben für die Ausführung und technische Ausstattung des Referenzhauses stellt die EnEV 2014 in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) in einer Tabelle bereit.

Achtung: Erlaubter Jahres-Primärenergiebedarf für neu geplante Nichtwohnbauten sinkt ab 2016 um 25 Prozent!

Für neue Nichtwohnbauten, die unter die erhöhte EnEV ab 2016 fallen, mindert die Verordnung den berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarfs jeweils um 25 Prozent.

Praktisch verfährt der beauftragte Planer folgendermaßen: Er berechnet den Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und multipliziert das Ergebnis mit 0,75. Der erlaubte Höchstwert ist somit um ein Viertel gemindert, oder anders ausgedrückt: die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25 Prozent erhöht.
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EnEV 2014, Anlage 2 NWG, Tabelle 1, Zeile 1.0

Ausnahme Hallenbau: Nichtwohnbauten mit einer Raumhöhe über 4 Meter (m) müssen ab 2016 keinen niedrigeren Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigen, wenn sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden. Dieses regelt die Verordnung in der Anlage 2 (Nichtwohnbau), 1.1.2 (Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs).

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

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