Eigentümer von Gebäuden dürfen bestimmte alten Heizkessel
nach dem EnEV-Zeitplan nicht mehr betreiben.
Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre alten Heizkessel nach
dem EnEV-Zeitplan nicht mehr betreiben, wenn alle folgenden
Aussagen zutreffen.
-
Der Heizkessel nutzt
flüssigen Brennstoff, beispielsweise Heizöl, oder
gasförmigen Brennstoff, wie Erdgas.
-
Der Heizkessel wurde vor dem 1.
Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt.
-
Seine Nennleistung beträgt
mindestens 4 Kilowatt (kW) bis höchstens 400 Kilowatt
(kW).
-
Der Heizkessel gehört
nicht zu den EnEV-Ausnahmen, die im folgenden Absatz
gelistet sind.

Als Ausnahmen erkennt die
Verordnung folgende Heizkessel an:
-
Heizkessel für besondere
Brennstoffe, deren Eigenschaften erheblich von den
marktüblichen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
abweichen.
-
Anlagen die nur Warmwasser
zubereiten.
-
Küchenherde gehören auch
zu den Ausnahmen.
-
Heizgeräte, die
hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und die auch
Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige
Gebrauchszwecke liefern.

Gebäudeeigentümer dürfen
ihre Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen beschickt werden nach dem Zeitplan der EnEV
2014 nicht mehr betreiben, wie folgt:
-
Bis Ende des Jahres 1984
eingebaute oder aufgestellte Heizkessel dürfen sie ab
2015 nicht mehr betreiben!
-
Im Jahr 1985 oder später
eingebaute oder aufgestellte Heizkessel dürfen sie nach
Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben!

Folgende Ausnahmen
genießen allerdings Bestandsschutz:
-
Niedertemperatur-Heizkessel,
-
Brennwertkessel,
-
Heizkessel mit einer
Nennleistung unter 4 kW,
-
Heizkessel mit einer
Nennleistung über 400 kW,
-
Spezielle Heizkessel mit
folgenden Eigenschaften:
-
Heizkessel für
besondere Brennstoffe, deren Eigenschaften erheblich
von den marktüblichen flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen abweichen,
-
Anlagen die nur
Warmwasser zubereiten,
-
Küchenherde,
-
Heizgeräte, die
hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und die
auch Warmwasser für die Zentralheizung oder für
sonstige Gebrauchszwecke liefern.


Überblick
und Fristen: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand
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