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EnEV: Ausnahmen von den Pflichten für kleine Wohnhäuser 20.12.2015  EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand

Ausnahmen von den Pflichten für kleine Häuser
Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Kzenon - Fotolia.com


Die EnEV 2014 räumt den Eigentümern von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen einen Sonderstatus ein.

Aufzählung

Was gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser?

Aufzählung

Genießen Erben einen Sonderstatus?

Aufzählung

Für welche Nachrüstpflichten gilt diese Ausnahme?

Aufzählung

Wo kann man Verstöße gegen diese Pflicht melden?


Sanierungspflichten nur bei Eigentümerwechsel

Die EnEV 2014 räumt den Eigentümern von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen einen Sonderstatus ein. Dies gilt jedoch nur, wenn die beiden folgenden Aussagen zutreffen:

  • Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen, d.h. es ist entweder ein Ein- oder Zweifamilienhaus.

  • Am 1. Februar 2002 (als die erste EnEV-Fassung in Kraft trat) bewohnte der Eigentümer eine der Wohnungen im Haus selbst.

In diesen Ausnahmefällen greifen die Sanierungspflichten für die Heizung, Leitungen, Armaturen und oberste Geschossdecken ggf. nur, wenn ein Eigentümerwechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet.

Der neue Eigentümer muss erst innerhalb von zwei Jahren - ab dem Tag des ersten Eigentumsübergangs - alle fälligen Sanierungspflichten erfüllen.

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Achtung: Kein Sonderstatus für Erben

Diese zweijährige Schonfrist gilt auch wenn der Eigentümerwechsel durch eine Erbschaft erfolgt ist oder erfolgt.

Die Erben sind NICHT von den Sanierungspflichten befreit, wenn ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus in ihren Eigentum übergeht. Sie können nur die weiter oben beschrieben zweijährige Schonfrist wahrnehmen.

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Für welche Nachrüstpflichten gilt diese Ausnahme?

Die zweijährige Schonfrist bei Eigentümerwechsel eines Ein- oder Zweifamilienhauses gilt für folgende Nachrüstpflichten:

-> Alte Heizkessel abschalten und erneuern

-> Rohrleitungen und Armaturen dämmen

-> Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen

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Überblick und Fristen: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand

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Rohrleitungen und Armaturen dämmen

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Bestimmte alte Heizkessel abschalten und erneuern

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Oberste Geschossdecken oder Dächer dämmen
 

Aufzählung

Ausnahmen von den Pflichten für kleine Wohnhäuser

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Ausnahmen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit

Aufzählung

Verstöße gegen eine Nachrüstpflicht melden

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