Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis nach EnEV 2014 im Baubestand 10.04.2015

Daten im Bestand aufnehmen und verwenden

Amtliche Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung sowie Energieverbrauchskennwerte für Bestandsbauten.
Klimafaktoren für die Berechnung des Energieausweises


Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 bezieht sich § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 2 und § 19 (Energieausweis im Bestand auf der Grundlage des Energieverbrauchs ausstellen) Absatz 3 und 4 auch auf einige Arbeitshilfen für die Ausstellung des Energieausweises im Baubestand. Diese „gemeinsame Bekanntmachungen" werden nun vom des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegeben.

Am 7. April 2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die folgenden aktualisierten Regeln für die vereinfachte Aufnahme und Verwendung von Gebäudedaten sowie für Energieverbrauchskennwerte veröffentlicht - für Wohnbestand und Nichtwohnbestand.

Wohnbestand

- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung Wohnbestand (07.04.2015)

- Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand (07.04.2015)

- Klimafaktoren vom Deutschen Wetterdienst

Nichtwohnbestand

- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohnbestand (07.04.2015)

- Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand (07.04.2015)

- Klimafaktoren vom Deutschen Wetterdienst


Quellen und weitere Informationen:
www.bbsr-energieeinsparung.de

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