Eigentümer müssen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger
mit raumweisen Regelung ausgestatten,
wenn diese fehlen.
Heizungstechnischen Anlagen mit Wasser als Wärmeträger
müssen mit automatischen, raumweisen Regelung ausgestattet
sein. Wenn in Bestandsgebäuden die geforderten Regelungen
fehlen muss der Eigentümer sie nachrüsten lassen.
In
Nichtwohngebäuden erlaubt die Verordnung auch, dass für Gruppen von
Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung installiert
wird.

Müssen Fußbodenheizungen nachgerüstet werden?
Fußbodenheizungen müssen
auch nachgerüstet werden, wenn sie folgende Bedingungen
beide erfüllen:
-
Raumgröße: Der Raum in dem die Fußbodenheizung installiert ist
hat eine Nutzfläche von mindestens 6 Quadratmeter (m²).
-
Installationszeitraum: Die Fußbodenheizung wurde am 1. Februar
2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt installiert. Am 1. Februar
2002 trat die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) in
Kraft.

Kleine Räume: Eine Ausnahme bilden Fußbodenheizung in
kleinen Räumen -beispielsweise im Bad, wie sie häufig
installiert sind. Wenn die Nutzfläche des Raumes unter sechs
Quadratmetern (m²) liegt und eine Fußbodenheizung eingebaut
ist muss dieser Raum nicht mit einer speziellen Regelung
nachgerüstet werden.
Ältere
Installation: Wenn eine Fußbodenheizung vor dem 1. Februar 2002
eingebaut wurde, muss man sie nicht mit einer automatischen,
raumweisen Regelung ausstatten. Die neue EnEV 2014 erlaubt in diesen
Fällen, dass man die ‚alte‘ Fußbodenheizung mit Einrichtungen ohne
automatischen Regler ausstattet. Damit kann der Nutzer die
Wärmeleistung selbst bei Bedarf raumweise an die Heizlast anpassen.
Diese Spezialregelung für ältere, bestehende Fußbodenheizungen
berücksichtigt, dass eine Nachrüstung mit einer automatischen
Einzelraumregelung in vielen Fällen technisch und wirtschaftlich
nicht vertretbar ist.

Eine Ausnahme bilden auch Einzelgeräte, die mit festen
Brennstoffen betrieben werden, beispielsweise ein Holz.
Eine
Ausnahme bilden Einzelgeräte, die mit flüssigen Brennstoffen
betrieben werden - beispielsweise mit Heizöl.


Überblick
und Fristen: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand
Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Folgende Praxishilfen
könnten Sie auch interessieren:
EnEV
2014 erhöht den Energie-Standard ab 2016
Neue Wohngebäude
Neue Nichtwohnbauten
Daten im
Baubestand aufnehmen und verwerten
EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand
2015: Energie-Kalender für Gebäude - Termine, kurze
Erläuterungen und Hinweise auf Informationsquellen
Energieeffiziente Hotels nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011
bauen, sanieren und betreiben
Abgelaufene ältere Energieausweise und Energiepässe
Abgelaufene Energieausweise als Aushang in Kinos, Theater,
Banken, Hotels, usw. erneuern
Abkürzung der Energieangaben in Immobilienanzeigen
EnEV-Kalender: Termine, Pflichten und
Bußgeld-Risiko Die EnEV 2014 setzt auch verbindliche Fristen fest
Geltende EnEV-Fassung für Bauvorhaben: EnEV 2009, neue EnEV 2014 oder
erhöhte EnEV ab 2016?
Checkliste
|
Tabelle: Geltende EnEV-Fassung
Vergleich EnEV 2014 und EnEV 2009: Was ändert sich und was ist neu für folgende Aspekte:
Neubau
|
Baubestand
|
Energieausweis
|
Praxis
Übergangsregeln für
ältere Energieausweise Wie lange und wofür gelten ausgestellte Energieausweise?
Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen
Arbeitshilfe des BMWi und BMUB zur EnEV 2014, § 16a
Bußgeld nach EnEV 2014 bei Verstößen
Übersicht zu Bereichen, Betroffenen, Handlungen und Bußgeldern
Energiesparrechtlichen Regelungen für Gebäude seit 1976 Vom EnEG, WSchVO und HeizAnlV zur EnEV und EEWärmeG
Übersichtstabelle mit Links
|
Übersichtsgrafik (pdf)
Wer beantwortet die Fragen zur EnEV in den Ländern?
Übersicht der zuständigen Behörden in den Bundesländern
Energieeinsparungsgesetz
(EnEG 2013)
EnEG
2013 - das neue Energieeinsparungsgesetzes
EU-Richtlinie für
Gebäude (EPBD 2010)
Artikel - Erläuterungen:
EU Richtlinie in Kraft - Altbau im Blickpunkt
EU-Richtlinie EPBD 2010 -
Fristen
Dokumente und Texte:
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext Html-Format
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Verkündung - Deutsch
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Verkündung - Englisch
EU-Rahmen: Berechnung kostenoptimalen Niveaus

|