EnEV-Anforderungen an Zentralheizungen
Eigentümer von Gebäuden müssen ihre Zentralheizungen mit
zentralen, automatischen Einrichtungen zur Verringerung und
Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung
elektrischer Antriebe ausstatten. Diese müssen funktionieren
abhängig von der Außentemperatur oder einer anderen
geeigneten Führungsgröße und der Zeit.
Nachrüstpflichten im Baubestand
Wenn diese Ausstattungen
in einem bestehenden Gebäude fehlen, muss der Eigentümer
sie nachrüsten.
Bei Wasserheizungen, die ohne Wärmeüberträger an eine
Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, gilt
die Anforderung als erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur
des Nah- oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der
Außentemperatur und der Zeit durch entsprechende
Einrichtungen in der zentralen Erzeugungsanlage geregelt
wird.


Überblick
und Fristen: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand
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