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					Primärenergiefaktoren für die Bilanzierung des Gebäudes 
					
					Fachleute berücksichtigen bei der Berechnung des 
					Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes auch die 
					Primärenergiefaktoren der eingesetzten Energieträger, wie 
					Heizöl, Erdgas, Nah- oder Fernwärme sowie elektrischen 
					Strom.  
					
					Diese Primärenergiefaktoren berücksichtigen alle Schritte 
					der Primärenergieerzeugung samt den Vorketten 
					(einschließlich Hilfsenergien) die zur Förderung, 
					Aufbereitung, Umwandlung, den Transport und die Verteilung 
					des entsprechenden Energieträgers nötig sind. Diese Faktoren 
					werden anhand der Modellierung der entsprechenden 
					Prozessketten ermittelt. Ein geeignet Rechenmodell ist das 
					Computerprogramm GEMIS. 
					
					Die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) 
					definiert im Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, 
					Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger), Anhang 
					A was Primärenergiefaktoren genau sind und wie man sie 
					ermittelt.  
					
					In der Tabelle A.1 (Primärenergiefaktoren) listet die Norm 
					die Primärenergiefaktoren (fp) nach Art der 
					Energieträger - jeweils insgesamt und für den jeweiligen 
					nichterneuerbaren Anteil auf. Die Energieträger führt die 
					Tabelle gesondert nach folgenden Kategorien auf: fossile 
					Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas oder Steinkohle), biogene 
					Brennstoffe (wie Biogas, Bioöl oder Holz), Nah-/Fernwärme 
					aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder aus Heizwerken (jeweils 
					für Fossile oder erneuerbare Brennstoff), elektrischer Strom 
					(als allgemeiner Strommix oder Verdrängungs-Strommix), 
					Umweltenergie (wie Solarenergie, Erdwärme oder Geothermie) 
					und nicht zuletzt für Abwärme innerhalb des Gebäudes (aus 
					bestimmten Prozessen).  
					
					Primärenergiefaktor für Strom mindert sich ab 2016! 
					
					In der weiter oben beschriebenen Tabelle der Norm ist der 
					Energieträger Strom wie folgt berücksichtigt: 
					
						
							| 
							
							Tabelle A.1 - Primärenergiefaktoren* | 
						 
						
							| 
							
							Energieträger | 
							
							
							Primärenergiefaktoren fp | 
						 
						
							| 
							insgesamt | 
							
							nicht 
							erneuerbarer Anteil | 
						 
						
							| 
							A | 
							
							B | 
						 
						
							| 
							Strom | 
							
							
							allgemeiner Strommix | 
							
							2,8 | 
							
							2,4 | 
						 
						
							| 
							
							Verdrängungs-Strommix | 
							
							2,8 | 
							
							2,8 | 
						 
					 
					
					* Quelle: DIN V 
					18599, Teil 1, www.beuth.de 
					
					In der 
									EnEV 2014, Anlage 
									2 (Anforderungen an 
									Nichtwohngebäude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren 
									für Nichtwohngebäude (zu § 4 Absatz 3, § 9 Absatz 
									2 und 5) Nr. 2.1 (Berechnung des 
									Jahres-Primärenergiebedarfs), unter Nummer 
									2.1.1 
					regelt die Verordnung auch die Methoden zur Berechnung des 
					Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und des zu 
					planenden Nichtwohngebäudes.  
					Für elektrischen 
						Strom fordert die EnEV 2014, dass Fachleute bei der 
					Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs als Primärenergiefaktor 
						für den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 
						nicht mehr der Wert aus der Norm - siehe oben - sondern 
					den Wert 1,8 verwenden.  
					Für 
					Strom, der den durch
						Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und nach 
						Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeist 
					wird gilt indessen der in der Norme angegebene Wert von 2,8. 
					
					Warum wird der 
					Primärenergiefaktor für Strom ab 2016 gemindert? 
					
					Als Erklärung bringen wir ein Zitat aus der offiziellen 
					Begründung der Bundesregierung zur neuen EnEV 2014: 
					
						
						"... wird der 
						Primärenergiefaktor für Strom der aktuellen Entwicklung 
						im Bereich der Einspeisung erneuerbaren Stroms in die 
						Übertragungsnetze angepasst. ... Zur Schaffung von 
						Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer späteren 
						punktuellen Änderung der EnEV wird der 
						Primärenergiefaktor für die Zeit ab dem Jahr 2016 ... 
						bereits jetzt im Hinblick auf die zu erwartenden 
						Zubauaktivitäten der erneuerbaren Energien im Stromnetz 
						auf 1,8 festgesetzt." 
					 
					
						
						  
					
    Autorin: Melita Tuschinski,
	Redaktion 
	EnEV-online.de 
							
						
						  
					
						
						
				 
						Welche Bauvorhaben sind betroffen? 
						
						
				 
						
						Wie ändert sich der Primärenergiebedarf? 
						
						
				 
						Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle 
						
						
				  
						
						Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom? 
						
						
				 
						
						Wie 
						erhöhen sich die Kosten und Aufwand? 
						
						
				 
						Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben? 
					 
							
						
						  
			
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