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			Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu zu errichtendes 
Wohngebäude den Nachweis nach der EnEV 2014 zu führen. Für den 
Wärmebrücken-Einfluss beabsichtigt er beide Methoden der EnEV 2014 parallel 
anzuwenden: einen Teil der Außenbauteile (beispielsweise Dach, Fenster, 
Bodenplatten, Decken gegen unbeheizt, etc.) mit dem pauschalen 
Wärmebrücken-Zuschlag zu berücksichtigen und für die restlichen Außenbauteile 
(beispielsweise Außenwand) detaillierte Berechnungen durchzuführen. Es stellt 
sich die Frage ob diese Vorgehensweise zulässig ist. 
			
|Auftrag   
				|Praxis   
				|Probleme   
				|Fragen  
				|Antwort
			 
			
				 
				
				 
				Aspekte: 
				EnEV, 2014, §, 7, Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, 
				Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, planen, bauen, 
				Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnungsbau, Nachweis, EnEV-Nachweis, 
				berechnen, Berechnung, führen, Wärmebrücke, Methode, parallel, 
				pauschal, Wärmebrücken-Zuschlag, Zuschlag, detailliert, 
				nachweisen, KfW, Förderung, KfW-Förderung, Effizienzhaus, 
				KfW-Effizienzhaus 
			
Auftrag: Ein 
Diplom-Ingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu zu errichtendes 
Wohngebäude den Nachweis nach der EnEV 2014 zu führen. 
			
Praxis: In die 
Berechnungen für den EnEV-Nachweis fließt auch der energetische Einfluss der 
Wärmebrücken mit ein. Dafür sieht die Verordnung u. a. folgende Optionen vor: 
• pauschaler Wärmebrückenzuschlag für das gesamte Gebäude von 0,05 W/m²K, und 
somit Konstruktionsdetails gemäß den Musterlösungen der DIN 4108 (Wärmeschutz 
und Energie-Einsparung in Gebäuden, Beiblatt 2 (Wärmebrücken – Planungs- und 
Ausführungsbeispiele) einplanen und einbauen, 
• detaillierter Berechnungen für den Nachweis der Wärmebrücke. 
			
Probleme: Unser 
Fragesteller beabsichtigt für dieses Bauprojekt für den Wärmebrücken-Einfluss 
beide Methoden parallel anzuwenden: 
• einen Teil der Außenbauteile (beispielsweise Dach, Fenster, Bodenplatten, 
Decken gegen unbeheizt, etc.) mit dem pauschalen Wärmebrücken-Zuschlag zu 
berücksichtigen und  
• für die restlichen Außenbauteile (beispielsweise Außenwand) detaillierte 
Berechnungen durchzuführen. 
			
Fragen: Ist die vom 
Fragesteller angestrebte „gemischte“ Nachweis-Methode zulässig? Spielt es in 
diesem Kontext eine Rolle ob es sich um ein Gebäude handelt, das die Bedingungen 
der KfW-Bank (beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus) erfüllen soll? 
				
				
				Antwort:
				28.07.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort: 
				
				
				  Wärmebrücken 
				für EnEV-Nachweis für neu zu errichtendes Wohngebäude 
				berücksichtigen 
			
				 
				
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