Bisher sollte der Wärmeenergiedurchgangskoeffizient
(U-Wert) nach einer Dachdämmung nicht über 0,24 Watt pro
Quadratmeter und Grad Kelvin liegen. Wird dieser Wert dann
mit der EnEV ab 2016 auch bei Bestandsimmobilien gesenkt?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Bei der Sanierung
der Außenhülle greifen die erhöhten
Anforderungen der EnEV ab 2016 nicht. Es gelten
weiterhin die Anforderungen der
EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau
von Gebäuden) sowie - damit verbunden -
die
EnEV 2014, Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung
von Außenbauteilen).
Die EnEV erhöht ab
2016 nur die energetischen Anforderungen für
Neubau-Vorhaben.
In EnEV-online
finden Sie eine Übersicht der betroffenen
Bauvorhaben auf folgenden Seiten:

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016
Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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