Energieausweis und EnEV 2009

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Wohnbestand ist vermietet 18.12.2017

Ausnahmen: Wann wird KEIN Energieausweis benötigt?

Bestandsgebäude ist vermietet

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: seen - Fotolia.com


Praxisbeispiel: Auch dieses Praxisbeispiel wurde von EnEV-online Lesern über die Jahre häufig angefragt. Dabei fiel auf, dass die Erwartungen an den Energieausweis weit überzogen waren. Häufig beklagten sich die Mieter, dass die Außenwände, Kellerdecken oder Decken zum unbeheizten Dachboden nicht gedämmt seien und fragten ob der Eigentümer ihnen den Energieausweis des Gebäudes vorlegen müsste.

Frage: Muss der Eigentümer eines Bestandsgebäudes den Bewohnern mit bestehenden Mietverträgen auch einen Energieausweis vorlegen?

Unverbindliche Hinweise zum Praxisbeispiel:

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt im § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) die Situationen in denen der Eigentümer eines ganzen oder teilweisen Gebäudes einen Energieausweis vorzeigen muss. Im Absatz 2 dieses Paragraphen regelt die Verordnung die Pflichten des Eigentümers den potenziellen Kunden vorzulegen bei folgenden Gelegenheiten:
- Verkauf,
- Neuvermietung,
- Neuverpachtung,
- neuem Leasingvertrag.

Die Energieausweis-Pflicht greift demnach nur bei Neuvermietung: Nur neuen Mietern muss der Eigentümer den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Mietvertrages übergibt der Eigentümer den neuen Mietern den Energieausweis als Original-Dokument oder als Kopie. Ob auch ein digitaler Energieausweis genügt - beispielsweise als Dokument in Pdf-Format per E-Mail zugesandt - darüber sind sich die Bundesländer allerdings nicht einig, wie unsere EnEV-online Umfrage im letzten Jahr zeigte.

Fazit: Ein Vermieter ist nicht verpflichtet seinen Mietern mit laufenden Mietverträgen den Energieausweis vorzulegen.

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Weitere Ausnahmen zum Energieausweis:

Neubau
-> Neubau ohne Luftdichtheitstest

Baubestand unverändert:
-> Wochenendhaus vermieten oder verkaufen

-> Baudenkmal vermieten oder verkaufen
-> Gebäude zwangsversteigern
-> Bestandsgebäude ist vermietet

Baubestand saniert oder erweitert:
-> Außenwände großflächig energetisch sanieren
-> Unbeheiztes Dach als Wohnung ausbauen

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