Energieausweis und EnEV 2009

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Neubau Villa 18.12.2017

Ausnahmen: Wann wird KEIN Energieausweis benötigt?

Neubau ohne Luftdichtheitstest

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: KB3 - Fotolia.com


Praxisbeispiel: Ein Wohnhaus wurde geplant und rechnerisch nachgewiesen und erfüllt die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2014). In der Berechnung war vorgesehen, dass nach Fertigstellung eine Gebäudedichtheitsprüfung durchgeführt wird. Diese wurde vom Bauherrn jedoch verweigert. Damit wird die Anforderung der EnEV bezüglich des Jahres-Primärenergiebedarfs nicht mehr erfüllt. Der Bauherr verlangt nun trotzdem einen Energieausweis.

Frage: Darf der ausstellungsberechtigte Energieberater den Energieausweis für Neubauten ausstellen, obwohl die Werte der EnEV nicht erfüllt werden?

Unverbindliche Hinweise zum Praxisbeispiel:

Die EnEV 2014 verpflichtet im § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz (1)Bauherren, bzw. Eigentümer von fertig gestellten Neubauten dafür zu sorgen, dass ihnen ein Energieausweis ausgestellt wird. Dieser Energieausweis muss auf der Grundlage des fertig errichteten Gebäudes ausgestellt werden und dient dem Eigentümer als EnEV-Nachweis gegenüber der Baubehörde, dass das (fertig errichtete) Gebäude die EnEV-Vorgaben erfüllt. Im vorliegenden Praxisbeispiel erfüllt das Gebäude die EnEV-Anforderungen ohne Luftdichtheits-Bonus nicht.

Aus der Sicht des EnEV-Nachweises ist dieses Wohnhaus nach Meinung der Autorin noch nicht "fertig errichtet", denn in der Planung ist man davon ausgegangen, dass die Luftdichtheit der Gebäudehülle geprüft wird und dass das Ergebnis die Vorgaben der EnEV erfüllt.

Fazit: Demzufolge kann für ein unfertiges Gebäude auch kein Energieausweis nach EnEV ausgestellt werden.

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Weitere Ausnahmen zum Energieausweis:

Neubau
-> Neubau ohne Luftdichtheitstest

Baubestand unverändert:
-> Wochenendhaus vermieten oder verkaufen

-> Baudenkmal vermieten oder verkaufen
-> Gebäude zwangsversteigern
-> Bestandsgebäude ist vermietet

Baubestand saniert oder erweitert:
-> Außenwände großflächig energetisch sanieren
-> Unbeheiztes Dach als Wohnung ausbauen

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