Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2014: Wie viel Bußgeld droht bei Verstößen? EnEV 2014: Wie viel Bußgeld droht bei Verstößen?
 
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt im
§ 27 (Ordnungswidrigkeiten) für welche Verstöße Strafgelder drohen.

Neubau errichten  |  Anlagentechnik installieren | Baubestand verändern Baubestand nachrüsten  |  Klimaanlagen inspizieren | Energieausweis erstellen  |  Energieausweis im Bestand  |  Behörden führen Kontrollen durch

   
 

Verstoß gegen die EnEV 2014

Bußgeld-Risiko

Neubau errichten

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Neues Wohngebäude nicht gemäß den EnEV-Anforderungen errichten Bauherr und beauftragte Fachleute Neues Wohnhaus vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß EnEV 2014 § 3 Abs. 1 errichten. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 1
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1,  Nr. 1
bis 50.000 €
Neues Nichtwohngebäude nicht gemäß den EnEV-Anforderungen errichten Bauherr und beauftragte Fachleute Neues Nichtwohngebäude vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß EnEV 2014 § 4 Abs. 1 errichten. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 2
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Keinen Energieausweis nach Fertigstellung des Neubaus erhalten Bauherr als Eigentümer oder Eigentümer Vorsätzlich oder leichtfertig  nicht sicherstellen dass einem ein Energieausweis als Original oder Kopie gemäß § 16  Abs. 1 Satz 1 übergeben wird. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
.

Anlagentechnik installieren

Vergehen  Betroffene  Tatbestand  Regelung  Grundlage   Bußgeld
 

Neue Heizung nicht gemäß den Anforderungen der EnEV installieren 

Bauherr, Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute Einen Heizkessel gemäß EnEV 2014 § 13 Abs. 1, Satz 1 auch in Verbindung mit Satz 2 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert einbauen oder aufstellen.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 7
 
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
 
bis 50.000 €
Anlagentechnik nicht gemäß den Anforderungen der EnEV ausstatten Bauherr, Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute Eine Zentralheizung, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpe gemäß EnEV 2014 § 14 Abs. 1, Satz 1, Abs. 2, Satz 1 oder Abs. 3 vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig ausstatten. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 8
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Rohre und Armaturen nicht gemäß den Anforderungen der EnEV dämmen Bauherr, Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen oder von Armaturen gemäß EnEV 2014 § 14 Abs. 5 vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig begrenzen. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 9
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Keine Unternehmererklärung nach Installation neuer Anlagentechnik ausstellen beauftragte Firmen oder Fachleute Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Installation einer Heizungstechnik nach § 13, einer Verteilungseinrichtung oder Warmwasseranlagen nach § 14 oder eine Klimaanlage oder Lüftungsanlagen nach § 15. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 2
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €
.

Baubestand verändern

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Bei Änderung der  Außenhülle eines Bestandsgebäudes die Anforderungen der EnEV an die Außenbauteile nicht erfüllen Bauherr und beauftragte Fachleute Änderungen gemäß EnEV 2014 § 9 Abs. 1, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert ausführen.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Keine Unternehmererklärung nach Änderung der Außenbauteile eines  Bestandsgebäudes ausstellen beauftragte Firmen oder Fachleute  Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Änderung der Gebäudehülle im Sinne des § 9 Abs. 1, Satz 1.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 2
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €
.

Bestand nachrüsten

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Die Nachrüstpflicht zur Dämmung der oberen Geschossdecke nicht wie gefordert erfüllen  Eigentümer von Gebäuden  Oberste Geschossdecken gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 3, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert dämmen. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 6
 
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
 
bis 50.000 €
Keine Unternehmererklärung nach Dämmung der obersten Geschossdecke ausstellen

 

beauftragte Firmen oder Fachleute Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Dämmung der obersten Geschossdecke gemäß § 10 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 2
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €
Die Nachrüstpflicht zur Außerbetriebnahme bestimmter alter Heizungen nicht wie gefordert erfüllen Eigentümer von Gebäuden Alten Heizkessel gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 1, Satz 1, 2 oder 3 vorsätzlich oder leichtfertig weiterhin betreiben. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 4
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Zentralheizungen nicht wie gefordert mit Regelungen nachrüsten. Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute Eine Zentralheizung nicht gemäß EnEV 2014 § 14 Abs. 1 mit einer
zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein - und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausstatten.
EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 8
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Keine Thermostate in Räumen mit Heizung mit Wasser als Wärmeträger installieren. Eigentümer von Gebäuden Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger nicht gemäß EnEV 2014, § 14, Abs. 2 mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestatten. Ausnahmen bilden Fußbodenheizungen in Räumen unter 6 m² Nutzfläche. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 8
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
Die Nachrüstpflicht zur Dämmung von Rohren und Armaturen nicht wie gefordert erfüllen Eigentümer von Gebäuden Heizungs- und Warmwasserleitungen oder Armaturen gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 2, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert dämmen. EnEV 2014
§ 27 Abs. 1, Nr. 5
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
bis 50.000 €
.

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Falsche Daten für Energieausweise im Bestand bereitstellen Eigentümer Die erforderlichen Daten für die Ausstellung des Energieausweises vorsätzlich oder leichtfertig bereitstellen obwohl sie nach EnEV 2014 § 17 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4 nicht richtig sind. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 7
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Bereitgestellte Daten für den Energieausweis im Bestand zu Grunde legen obwohl sie nicht richtig sind Aussteller Energieausweis im Bestand Im Energieausweis die vom Eigentümer bereitgestellten Daten der Berechnung vorsätzlich oder leichtfertig zu Grunde legen obwohl nach EnEV 2014 § 17 Absatz 5 Satz 3 begründeter Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit besteht. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 8
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Unberechtigterweise Energieausweis im Bestand ausstellen Aussteller Energieausweis im Bestand Einen Energieausweis vorsätzlich oder leichtfertig ausstellen obwohl gemäß EnEV 2014 § 21 Abs. 1 Satz 1 nicht berechtigt sein. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 9
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Registriernummer im Energieausweis nicht angeben Aussteller Energieausweise  Im Energieausweis gemäß EnEV 2014 § 17 Abs. 4, Satz 4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig eintragen.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 1
 
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
 
bis 5.000 € 
Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Aussteller Energieausweise Kopie des Energieausweises oder die verwendeten Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €
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Energieausweis im Bestand

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Den Energieausweis im Bestand bei Verkauf , Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert vorlegen Verkäufer
Vermieter Verpächter
Den Energieausweis als Original oder als Kopie den potenziellen Kunden spätestens bei der Besichtigung gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 4
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Energieausweis im Bestand nach Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert übergeben Verkäufer
Vermieter
Verpächter
Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 3 den Energieausweis oder eine Kopie vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergeben. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 5
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Energiekennwerte in Anzeigen in kommerziellen Medien nicht wie gefordert angeben Auftraggeber  Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Vorsätzlich oder leichtfertig nicht sicherstellen dass in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien die Pflichtangaben auch enthalten sind gemäß EnEV 2014 § 16a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 6

Achtung: Regelung gilt gemäß Artikel 3 (Inkrafttreten) erst ab
1. Mai 2015!

EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Registriernummer im Energieausweis nicht angeben Aussteller Energieausweise  Im Energieausweis gemäß EnEV 2014 § 17 Abs. 4, Satz 4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig eintragen.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 1
 
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
 
bis 5.000 € 
Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Aussteller Energieausweise Kopie des Energieausweises oder die verwendeten Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €

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Klimaanlagen inspizieren

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Klimaanlagen nicht wie gefordert inspizieren lassen Betreiber der Klimaanlage Eine Klimaanlage gemäß § 12 Abs. 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht  rechtzeitig inspizieren lassen. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 1
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Klimaanlagen nicht wie gefordert inspizieren Inspektor für Klimaanlage Eine Klimaanlage gemäß § 12 Abs. 5, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert inspizieren. EnEV 2014
§ 27 Abs. 2, Nr. 2
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 2
bis 15.000 €
Registriernummer im Inspektionsbericht über Klimaanlagen nicht wie gefordert  eintragen Inspektor für Klimaanlagen   Im Inspektionsbericht über Klimaanlagen gemäß  § 12 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig eintragen.  EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 1
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
 
bis 5.000 €
Eine Kopie des  Inspektionsberichtes über Klimaanlagen nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Inspektor für Klimaanlagen  Kopie des Inspektionsberichtes oder die verwendeten Daten der Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 3
 
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
 
bis 5.000 €
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Behörden kontrollieren

Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld
Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Aussteller Energieausweise Kopie des Energieausweises oder die verwendeten Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €
Eine Kopie des  Inspektionsberichtes über Klimaanlagen nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Inspektor für Klimaanlagen Kopie des Inspektionsberichtes oder die verwendeten Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. EnEV 2014
§ 27 Abs. 3, Nr. 3
EnEG 2013
§ 8 Abs. 1, Nr. 3
bis 5.000 €

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart