Wer einen Neubau fertig errichtet muss als Eigentümer dafür
sorgen, dass man ihm einen Energieausweis als EnEV-Nachweis
ausstellt. Dieses fordert die geltende
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Auch wer ein Gebäude
teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten will muss
einen Energieausweis ausstellen lassen und ihn seinen
potenziellen Käufern oder Neumietern spätestens bei der
Besichtigung vorlegen. Doch es gibt auch etliche
Situationen, bei denen die EnEV keinen Energieausweis
fordert. Wir berichten über Praxisbeispiele, zu denen unsere
EnEV-online Leser um unsere Meinung baten:
Neubau
Neubau ohne Luftdichtheitstest
Baubestand
unverändert:
Wochenendhaus vermieten oder verkaufen
Baudenkmal vermieten oder verkaufen
Gebäude
zwangsversteigern
Bestandsgebäude ist vermietet
Baubestand saniert
oder erweitert:
Außenwände großflächig energetisch sanieren
Unbeheiztes Dach als Wohnung ausbauen
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Checkliste
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Tabelle: Geltende EnEV-Fassung
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Neubau
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Baubestand
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Energieausweis
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